Gefühlschaos, Muster, Trigger und (zu-/ein-) ordnende Aspekte

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22.08.2023 12:23 (zuletzt bearbeitet: 22.08.2023 12:27)
#51
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Nach dem zweiten geschwollenen Satz hab ich innerlich aufgelegt.

Ich fasse meine Antwort mal zusammen:

* ach...* 🤦


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22.08.2023 13:59
avatar  IBI
#52
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innerlich aufgelegt = Dissoziation

gleichfalls
*ach...*


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22.08.2023 19:32
avatar  Lynda
#53
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Liebe @IBI,

Fakt ist:
Der Mieter hat hier in diesem Fall nur zwei Pflichten: den Schaden melden und den Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Beides hat Robin erfüllt bzw. wird es erfüllen.
Der Vermieter muss sich im um die Instandsetzung des Schadens in seiner Wohnung kümmern, dazu gehört auch, das ER Handwerkern hinterher telefonieren und sie erinnern muss!


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22.08.2023 19:59
avatar  IBI
#54
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Zitat von Lynda im Beitrag #53
Der Vermieter muss sich im um die Instandsetzung des Schadens in seiner Wohnung kümmern, dazu gehört auch, das ER Handwerkern hinterher telefonieren und sie erinnern muss!

Stimmt. Mein Denkfehler.

Wie häufig verdrehen VERMIETER ihre Ansichten und werfen Mietern vor, sie hätten sich melden können, weil nichts weiter voran geschritten ist?

Der Vermieter bekommt nicht mit, wenn sich die Handwerker direkt beim Mieter hätten melden sollen oder wollen und das seit vielen Monaten nicht geschehen ist.
Wie genau die Vereinbarung lautet, entzieht sich meiner Kenntnis. Robin wäre in der Pflicht den Vermieter zu informieren.
Ich kann mir gut vorstellen, dass es FRISTEN bei Versicherungsfällen für Kostenvoranschläge gibt.
Ja, der Vermieter kann im Fall von Fristen seinem Mieter sagen: Wenn bis dann und dann sich keiner meldet, bitte Info zu mir.

Wie oft geschieht es später, dass Vermieter den SCHADEN am Ende zu Lasten des Mieters auslegen, weil was auch immer dazwischen hätte idealerweise schriftlich gemeldet werden müssen???

Meine Erfahrung in Deutschland: Ich hatte angeblich gemäss Mietvertrag eine Wohnung ohne FARBE an den Wänden übernommen, die doch vorhanden war und sich als NICHT überstreichbar erwiesen hat. Ich hatte den Vermieter mündlich darauf hingewiesen. Leider nicht schriftlich.
Zwischen Auszug und Gerichtsverhandlung hat der Vermieter seinen ursprünglichen SCHADEN beseitigt.
Die KAUTION wurde dem Vermieter zugesprochen, weil ich nicht beweisen konnte, dass bereits FARBE unter meiner FARBE war. Meine Fotos wurden zum meinem NACHteil ausgelegt.

SEITDEM mache ich VOR dem Einzug FOTOS.

Nun ja, belassen wir es dabei, die Verantwortlichkeiten auseinander zu nehmen.
Das sind die Details, die mir im Alltag schwer fallen, damit umzugehen, wenn es darauf ankommt, zu prüfen, wer seiner Pflicht nachgekommen ist oder nicht.
Ich habe häufig zu meinem NACHTEIL die Erfahrungen gesammelt.

Jetzt habe ich einen Vermieter, der mich nicht mag.
(Es gab einen Besitzerwechsel des Gebäudes.)
Er geht ziemlich subtil vor, mir das Leben als Mieterin zu erschweren, damit ich die Wohnung kündige. Mein Partner bemerkt seine subtile Vorgehensweise mir gegenüber nicht.


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22.08.2023 22:12
avatar  Lynda
#55
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Alles gut @IBI. Ja, genug jetzt über die Verantwortlichkeiten debattiert .

Mich hat das nur so getriggert, weil Du manchmal das unschöne Talent hast, die Mitmenschen hier hartnäckig mit Vorwürfen zu bombardieren und dass - wie ich in diesem Fall fand - zu unrecht!

Ich vermiete selbst Wohnungen, wohne aber in einer Mietwohnung. D.h. ich kenne beide Seiten und kann sagen: es ist als Mieter schwierig, aber auch als Vermieter. Das nimmt sich nicht viel!

Dass Dein Vermieter Dich nicht mag, ist sicherlich nicht schön, aber das ist dann so - unschön wird es nur, wenn Vermieter das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen und mit Macht-Spielchen anfangen! Das ist immer das Letzte!

Aber Du möchtest im Prinzip schon in Deiner Wohnung bleiben?


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