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Hallo :-)
Liebe Flora,
ich kenne das Gefühl auch, man rappelt sich auf und sieht keinen Erfolg. Das ist zum heulen, ich fühle da echt mit dir. Wichtig ist doch, das du heute was geschafft has,t auch wenn es kleine Schritte sind. Ich drücke dir mal die Daumen mit deinen Vermieter.
Ich wünsche dir viel Kraft und Gelingen.
LG Lana
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Zitat von Atlantis im Beitrag #9
Hallo Flora,
mit welcher Begründung will der Vermieter denn eine Wohnungsbegehung?
Stehen tatsächlich Reparaturarbeiten an oder geht er nur der Anschwärzerei seiner Mitarbeiter nach?
Das ist wichtig, denn ein Vermieter darf die Wohnung seines Mieters nur betreten, wenn Gefahr besteht (akuter Wasserrrohrbruch o.ä.).
Wenn Du den Mut hast, dann sage ihm, dass Du nicht verpflichtet bist, ihn in die Wohnung zu lassen und sage den Termin ganz ab, wenn es nur um Dein Chaos geht.
Solange die Bausubstanz nicht beschädigt wird oder andere Mieter unter einer Geruchsbelästigung oder im schlimmeren Fall, Ungeziefer leiden, musst Du ihn nicht reinlassen.
Das waren jetzt nur die rechtlichen Fragen.
Druck von außen ist nicht gut, Du solltest in Deinem eigenen Tempo arbeiten.
Viel Erfolg :-)
Das ist leider nicht richtig.
"Seit langem ist aber auch anerkannt, dass der Vermieter einen Rechtsanspruch zur Besichtigung einer Mietwohnung hat, obwohl dies im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Ein solches Recht ergibt sich jedoch aus Treu und Glauben unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und der örtlichen Verhältnisse.
Im Einzelnen hat der Vermieter einen Anspruch auf Gestattung des Zutritts zu den Mieträumen und ihrer Besichtigung, wenn dazu ein konkret begründeter Anlass besteht, so z. B. wenn ihm Mängel der Mieträume vom Mieter angezeigt oder sonst bekannt geworden sind.
Weiter ist der Vermieter nach § 242 BGB berechtigt, die Räume Interessenten vorzuführen, wenn er das Haus oder die Wohnung verkaufen will oder das Ende des Mietverhältnisses nahe bevor steht (Weitervermietung).
Ein Besichtigungsrecht hat der Vermieter auch bei begründetem Verdacht, dass der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen Obhuts- oder Sorgfaltspflichten bezüglich der Mieträume grob vernachlässigen oder sonst einen vertragswidrigen Gebrauch von den Räumen machen.
Darüber hinaus ist dem Vermieter aber auch ein periodisches Besichtigungsrecht ohne besonderen Anlass in Zeitabständen von ein bis zwei Jahren zuzubilligen (AG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2004 - 4 C 365/04). Mag auch der Vermieter zu regelmäßiger Überprüfung der im ausschließlichen Besitz des Mieters befindlichen Räume und der dortigen Installationen auf mögliche Gefahren oder verborgene Mängel nicht verpflichtet sein, so gehen gegebenenfalls daraus folgende Schäden am Mietobjekt aber doch zu seinen Lasten, so dass er zum Schutz des Mietobjektes zu gelegentlicher Überprüfung jedenfalls in den genannten Zeitabständen in der Lage sein muss, so die wohl herrschende Meinung.
Vorankündigung und Termin notwendig:
Eine Besichtigung ohne vorherige mündliche oder schriftliche Ankündigung des Termins ist in aller Regel unzumutbar, es sei denn bei Gefahr in Verzug (Schadensabwehr). Ebenso hindert das verfassungsrechtlich besonders geschützte Besitzrecht des Mieters an den Mieträumen ein Betreten in Abwesenheit (Betreten in Abwesenheit allenfalls bei Gefahr in Verzug und Gefährdung erheblicher Rechtsgüter!!)."
Quelle
Es besteht ein "Verdacht auf grob vernachlässigte Sorgfaltspflicht", und der Termin ist ordentlich angekündigt.
Was aber der Vermieter nicht machen kann, wäre fristlos zu kündigen. Er muss ihr eine Abmahnung schreiben, in der ihr (idR 14 Tage) Zeit einräumt, genau die Zustände zu beheben, die sein Gebäude gefährden/beschädigen, andere Mieter belästigen, oder die Sicherheit der Bewohner gefährden. Gibt es dergleiche nicht, kann er im Grunde auch nichts gegen den Müll machen. Das ist sozusagen "ihre persönliche Art zu dekorieren", und darauf hat sie ein Grundrecht.
Hat er tatsächlich etwas Abmahnfähiges gefunden, hat sie wie gesagt 14 Tage Zeit, um es zu beheben - und das heißt eben nicht "die Wohnung muss dann aussehen wie in Schöner Wohnen"! Nur wenn sie dem nicht nachkommt, und die Frist ungenutzt verstreichen lässt, kann es zur Kündigung kommen. Versucht der Vermieter es ohne den korrekten Weg eingehalten zu haben -> ab zum Fachanwalt für Mietrecht.
Guten Morgen :-)
Atlantis in dem Schreiben des Vermieters stand drin das es einen Grund gibt warum es die Wohnungsbegehung geben soll(leider weiß ich gerade den genauen Wortlaut nicht) daher ist es LEIDER rechtens und ich muss den Vermieter früher oder später in die Wohnung lassen.
Das konnte ich in den letzten Tagen in den Tiefen des www. schon heraus finden... Numi hat aber das ganze (leider) noch bestätigt....
Und der Grund wird sein als die Reperaturarbeiten an meinem Balkon vorgenommen wurden die Mitarbeiter ein teil des Elends sehen konnten...und die Blöße will und werde ich mir nicht geben und nach dem Grund fragen(ich weiß ihn ja im Grunde) außerdem ist das momentan mein kleinstes Problem :-D Fakt ist die Begehung wird und muss stattfinden...
Ich bin Heute Morgen aufgewacht hab mich umgesehen und das erste was ich dachte L... MICH AM A... ganz ehrlich gerade ist hier das ist mir egal Gefühl und der ich hab doch noch Zeit Gedanke wieder allgegenwertig...2 Sekunden später übermannt mich dann wieder "ich kann es doch gar nicht schaffen" schon gar nicht in dieser Zeit(1 Woche) früher habe ich mir in manchen Nacht und Nebel Aktionen so sehr gewünscht 1 ganze Woche Zeit zu haben doch bei der Masse an Arbeit nützt mir selbst dieses Zeitfenster nichts...
Ich denke ich werde heute mal damit anfangen für jeden sack der aus der Wohnung ist ein Strich auf einem Zettel zu machen...vielleicht puscht mich das ganze ja doch irgendwie(ich hoffe es zumindest) und wenn nicht habe ich es wenigstens ausprobiert und werde etwas anderes probieren denn so kann es auf keinen Fall weitergehen denn ich gehe so langsam an diesem Zustand kaputt.... mir macht der es am meisten zu schaffen das ich unbedingt etwas verändern WILL doch es es einfach nicht schaffe...wie schon so oft gehört/gelesen es ist einfach ein Teufelskreis...
Macht euch einen schönen Tag :-)
Viele Grüße
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"außerdem ist das momentan mein kleinstes Problem"
Sagen wir: von allen das am wenigsten Lösbare. Daran, dass früher oder später jemand kommen und gucken wird, kannst du nichts ändern - aber an der Müllmenge, die die sehen werden, kannst du etwas ändern (und den Müll dann im nächsten Schritt aus dem Keller entsorgen - ein Vorteil, den die meisten hier nicht haben). Jeder Müllsack verringert das Schamgefühl. Jeder Müllsack verringert die Chance, dass die etwas gegen dich sagen können. Und irgendwann kippt das Verhältnis, dann kommt das Gefühl, dass sich etwas verändert, dass das Ergebnis sichtbar wird - und damit wächst die Zuversicht, dass du es schaffen kannst. Nicht erst nach dem letzten Sack, sondern lange, lange vorher.
Guten Morgen:-)
Kleiner Zwischenstand: Gestern habe ich es "nur" geschafft ein paar kleinere Mülltüten nach draußen zu bringen...
Heute Morgen bin ich relativ motiviert aufgestanden und habe als erstes alle großen Pappkartons zerkleinert und aus dem Fenster geworfen ich wohne ja in einer Hochparterre Wohnung und mein Auto stand direkt unter dem Fenster habe mir so also ein paar Wege gespart;-) mein Auto ein Ford S-Max war bis oben hin voll es war also eine ganze Menge....
Bei dem Wertstoffhof in meinem Ort ist es kostenlos Papier und Pappe zu entsorgen...
Und da ich schonmal da war habe ich direkt gefragt was es kostet eine volle Autoladung Restmüllsäcke zu entsorgen tja mit 13euro bin ich dabei...
Ich frühstücke jetzt in ruhe und hoffe das ich gleich noch weitere Kraft aufbringen kann und weitere Säcke befülle und diese dann zum Zwischenstop in den Keller bringe....
Für mich ist es Mittlerweile klar das ich den Vermieter am Montag anrufen werde und um ein Gespräch bitten werde das ich es bis Dienstag(28.07) NICHT schaffen werde/kannkann alles in Ordnung zu bringen...
ist es eigentlich okay das ich es hier schreibe oder sollte ich es lieber in einer anderen Kategorie schreiben????
Viele Grüße :-)
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