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Schwiegervater ist Messi - Schwiegermutter leidet.
Herzlich Willkommen @stepdad_messi,
einen besseren Vorschlag als den vorangegangenen von @Sybille sehe ich nicht. Aber auch das geht nur, wenn die Schwiegermutter einverstanden ist...
Mich füllt hilflose Wut oder wütende Hilflosigkeit, wenn ich von so einer Situation lese, in der ein Messie nicht sich selbst sondern seine wehrlose Frau schwer schädigt.
Könntet/wollt ihr die (Schwieger)Mutter zu euch holen, falls sie damit einverstanden ist?
Ihr könntet so etwas Unschönes, aber in dem Fall Gutes Bewirkendes, wie eine Entmündigung der Mutter versuchen. Damit sie unter euren Schutz kommt und ihr sie dort rausholen könnt.
Heimplatz finde ich persönlich nur okay, wenn ihr und andere Familienmitglieder sie dort allermindestens dreimal in der Woche jeweils mehrere Stunden lang zuverlässig besucht. Sonst ist es wahrscheinlich besser, wenn sie im abscheulichen, aber vertrauten Messie-Zuhause bleibt. (Wie gesagt: Das ist meine persönliche, absolut anfechtbare Meinung in Sachen Altenheim.)
Vielleicht könnt ihr die Mutter immer wieder tageweise zu euch holen, damit sie sich ein bisschen vom Messie-Zuhause erholen kann?
Möglicherweise ist der Stiefvater zugänglicher, wenn Hilfe von einer dritten Partei anheboten wird, statt von euch?
Ihr könntet einen sozialen Dienst einschalten, der für Pflegeberatung zuständig ist. Möglicherweise haben die eine konkrete Idee, wie der Mutter zu helfen wäre. Zum Beispiel durch eine Haushaltshilfe oder Tagesbetreuung außerhalb des Messie-Zuhauses.
Mir geht deine Geschichte wirklich nahe.
Gold
Silber
Bronze
Medaille
Pokal
Zitat von Rica im Beitrag #7
Ihr könntet so etwas Unschönes, aber in dem Fall Gutes Bewirkendes, wie eine Entmündigung der Mutter versuchen. Damit sie unter euren Schutz kommt und ihr sie dort rausholen könnt.
.
Die Entmündigung wurde in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts abgeschafft.
Die Nachfolgeregelung die gesetzliche Betreuung ist vom Ergebnis her kaum anders als eine Vollmacht. (Ich persönlich würde die Vollmacht wenn irgend möglich bevorzugen, aber das ist ne Privatmeinung, deren Begründung an Rechtsberatung kratzen würde. Kann sich ja jeder selbst einlesen und eine Meinung bilden.)
So eine gesetzliche Betreuung kann man natürlich beantragen, wenn man Vollmacht nicht hinbekommt oder nicht will. (zuständig ist das örtliche Amtsgericht).
Aber auch damit kann man den Schwiegervater nicht zum Aufräumen zwingen...
Zitat von Sybille im Beitrag #8
So eine gesetzliche Betreuung kann man natürlich beantragen, wenn man Vollmacht nicht hinbekommt oder nicht will. (zuständig ist das örtliche Amtsgericht).
Aber auch damit kann man den Schwiegervater nicht zum Aufräumen zwingen...
Ich glaube, man bekäme damit das Recht, über den Aufenthaltsort der Mutter zu bestimmen, und sie gegebenenfalls dort rauszuholen.
@stepdad_messi @Rica
Ehrlich gesagt bin ich sehr skeptisch, was Zwangsmaßnahmen wie Entmündigung oder Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts angeht, wenn die Begründung ist, dass der Ehemann ein Messie ist. Es ist natürlich klar, dass es grade bei nachlassendem Gedächtnis eine chaotische Umgebung schwerer macht, sich zurechtzufinden. Aber Menschen zwangsweise aus ihrer vertrauten Umgebung und von ihrem Lebenspartner wegzuholen hat auch Nebenwirkungen... Ich denke, dass es erheblich besser ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden, selbst wenn sie nicht als die beste erscheint.
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