Das Haus meiner Eltern

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31.10.2024 20:30 (zuletzt bearbeitet: 31.10.2024 20:34)
avatar  Rica
#161
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Zitat von Lynda im Beitrag #160
@Rica @Robin

Zitat von Rica im Beitrag #158
Die Vertragspartner wissen in der Regel gar nicht, dass die Abonenten/Mitglieder verstorben sind. Ausnahmen sind z. B. Sportvereine, in denen sich alle kennen.


Genauso ist es! Die Kündigung ist im Todesfall eher weniger das Problem, aber ich musste mir erst einmal einen Überblick verschaffen, was es alles für Abos & Mitgliedschaften gab. Einiges wusste ich natürlich (Zeitungs-Abos & Zeitschriften etc.), aber anderes habe ich erst durch die Kontoauszüge entdeckt (auch so etwas wie Brillenzusatzversicherungen - ich wusste nicht, dass es so etwas gibt ).

Ich glaube, meine Mutter hat alle Tierschutzvereine auf der Welt unterstützt , was ich ja generell toll finde, aber es ist ein Haufen Papierkram, das jetzt alles zu kündigen.
Auch diese ganzen Mode-Online-Shops . Was ich ganz schlimm finde: die nehmen zwar meine Mutter raus aus dem Postverteiler, setzen nun aber ganz dreist meinen Namen rein und nehmen die Anschrift meiner Mutter, so dass ich jetzt die Werbepost bekomme . Unfassbar ist das!

@Lynda
Da machst du es dir sehr wahrscheinlich zu schwer. Ich war gar nicht auf die Idee gekommen, ihre Modekataloge zu kündigen. Da die Anschrift meiner Mutter mit ihrem Tod erlosch, gehen die Kataloge als "nicht zustellbar" an die Shops zurück. Problem gelöst. Dann passiert auch nicht, dass sie dich als neue Kundin einsetzen.

Ähnlich ist es mit Spenden und wahrscheinlich mit den meisten Mitgliedschaften: Sobald du das Girokonto deiner Mutter auflöst, können keine Spenden mehr abgebucht werden. Ist auch die Postadresse erloschen, lösen sich eventuelle Patenschaften und Tierschutz-Vereinsmitgliedschaften mangels Erreichbarkeit von selbst auf.

Wichtig sind eigentlich nur Handyvertrag, Festnetz, Internet, Versicherungen, Abonements. Weil diese Verträge über die erloschene Erreichbarkeit und das aufgelöste Girokonto hinaus bestehen bleiben, wenn keine Kopie der Sterbeurkunde hingeschickt wird.


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31.10.2024 20:36 (zuletzt bearbeitet: 31.10.2024 20:36)
avatar  Robin
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Also sollte mensch eigentlich einen Ordner "Abos und Mitgliedschaften" anlegen, am besten schon mit einem vorformulierten Brief für den Todesfall, so dass die Kinder dann nur noch eine Kopie der Sterbeurkunde mit dazulegen müssen... Und wie ist es, wenn die Kinder das Erbe ausschlagen? Kriegt man dann so einen Posthum-Betreuer?


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31.10.2024 20:56
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@Robin
Demnächst kläre ich bei einem Notar, wer sich bei einer Alleinstehenden um die Haushaltsauflösung und die verwaltungstechnische Abwicklung kümmert. Ich werde berichten...


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31.10.2024 21:16
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@Rica
Ja, mache das. Meine Schwester wäre völlig überfordert, wenn sie sich um meinen Nachlass alleine kümmern würde.
@Lynda
Tatsächlich geht es erstaunlich schnell, dass eine Mitgliedschaft endet, musste ich feststellen. Ich war umgezogen und hatte dank Nachsendeauftrag dann noch Post bekommen von Vereinen oder Ähnliches, denen ich vergessen hatte, meine neue Adresse mitzuteilen. Bei einem Verein kam die Rechnung für die Mitgliedschaft aber nach Ablauf des Nachsendeauftrags. Der Brief kam zu ihnen zurück, ich bezahlte den Mitgliedsbeitrag nicht und wurde ohne viel Federlesen aus der Mitgliederliste gelöscht. Nicht so schön. Man hätte mich ja auch per Mail kontaktieren können.

Bei meinen Eltern habe ich auch viel herumtelefoniert wegen Abmelden und so. Bei einem Anbieter meinten sie, sie hätten den Account meiner Eltern sowieso schon deaktiviert, da sie sich seit vier Jahren nicht mehr angemeldet haben. Ein Versandhändler glaubte mir nicht, dass ich das Recht habe, meine Mutter als gestorben zu melden. Ich weiß gar nicht mehr, warum das selbst mit Sterbeurkunde nicht ging. Ich bekam also weiterhin deren Werbung geschickt. Irgendwann hat es dann von selbst aufgehört. Vermutlich weil nichts mehr bestellt wurde. Oder weil ich eines ihrer Schreiben als nicht zustellbar zurück schickte. Das funktionierte besser.
Besonders seltsam fand ich ein Zeitschriftenabo, das nur mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden konnte. So lange mussten wir auch noch für eine Zeitschrift bezahlen, die wir eigentlich nicht wollten. Ich hätte gedacht, bei Sterbefall gäbe es ein Sonderkündigungsrecht, aber nix da. Wir hatten quasi das Abo geerbt mit allen Rechten und Pflichten.


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31.10.2024 21:26
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Zitat von Rica im Beitrag #161
Da machst du es dir sehr wahrscheinlich zu schwer. Ich war gar nicht auf die Idee gekommen, ihre Modekataloge zu kündigen. Da die Anschrift meiner Mutter mit ihrem Tod erlosch, gehen die Kataloge als "nicht zustellbar" an die Shops zurück. Problem gelöst. Dann passiert auch nicht, dass sie dich als neue Kundin einsetzen.

Ähnlich ist es mit Spenden und wahrscheinlich mit den meisten Mitgliedschaften: Sobald du das Girokonto deiner Mutter auflöst, können keine Spenden mehr abgebucht werden. Ist auch die Postadresse erloschen, lösen sich eventuelle Patenschaften und Tierschutz-Vereinsmitgliedschaften mangels Erreichbarkeit von selbst auf.


Liebe @Rica, sicherlich ist das richtig, aber bei mir ist die Situation etwas anders, das es die Postadresse ja noch gibt und ich das Haus als Nebenwohnsitz "nutze". Da erhalte ich auch Post an diese Adresse (was ich schon auch praktisch finde, denn ich halte mich ja da ca. 2 Wochen im Monat dort auf. Ansonsten müßte ich ja immer warten, bis ich wieder in der Wohnung bin). Und da ich nicht verheiratet bin bzw. nie war, hat sich auch der Nachname am Briefkasten nicht geändert .

Die Konten meiner Eltern habe ich auf ein Konto zusammengeführt, d.h. es existiert noch ihr Hauptkonto. Leider gibt es da immer noch Unstimmigkeiten bei Pflegeleistungen, die wurden falsch berechnet und müssen nochmal neu berechnet werden, da warte ich noch auf die PKV und die Pflegeheime. Bis das nicht geregelt ist, möchte ich das Konto auch nicht auflösen.


Zitat von Robin im Beitrag #162
Und wie ist es, wenn die Kinder das Erbe ausschlagen? Kriegt man dann so einen Posthum-Betreuer?


Also ich habe mal eine Reportage gesehen, da ging es um das Thema. In diesem Fall können sog. Nachlasspfleger eingesetzt werden.


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