Neues aus dem Horrorhaus

  • Seite 341 von 342
13.01.2025 18:52
avatar  Gitta
#1701
avatar
Gold
Gold
Silber
Silber
Bronze
Bronze
Medaille
Medaille
Pokal
Pokal

Hallo @Anna1111
Ich weiß ja nicht, ob Du schon mehr als eine Anwältin oder Anwalt dazu befragt hast, aber eine Zweitmeinung kann schon sinnvoll sein. Vor etlichen Jahren hatte ich auch mal ein Problem. Das war damals auch das erste Mal, dass ich nach jemand mit rechtlichem Wissen gesucht hatte. Und die erste Anwältin hat auf mich ziemlich überzeugend gewirkt in ihren Ausführungen, dass die Gegenseite im Recht wäre und ich so gut wie keine Chance hätte. Ohne weitere Details auszuführen, es kam aber dazu, dass ich doch noch eine andere Anwältin nehmen musste. Und siehe staun, ich hatte dann Recht bekommen. Also meine Lehre daraus war, in Zukunft mehrere Meinungen einzuholen.


 Antworten

 Beitrag melden
14.01.2025 04:45 (zuletzt bearbeitet: 14.01.2025 04:48)
avatar  Fundus
#1702
Fu
Gold
Gold
Silber
Silber
Bronze
Bronze
Medaille
Medaille
Pokal
Pokal

Dabei ist es im Zivilrecht so einfach: "Der Schuldner (derjenige welche der wo was machen muß) ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

Klarer kann man doch nicht formulieren. :) (Kleiner Scherz)

Als Laie bin ich mir dabei sicher, daß es nicht zur Verkehrssitte in der Erbverwaltung gehört, fünf Jahre auf einer Müllhalde leben zu müssen.

Vor einigen Jahren, und vor einigen hundert Seiten, habe ich hier ja schonmal meine Gedanken dazu niedergeschrieben. Leider alles vergessen. :)

Hier geht es mehr um Familienprobleme als ums Aufräumen. Selbst mit einem erfolgreichen Rechtszug wäre der Teil noch nicht ausgestanden.

Ich persönlich würde den ganzen Scheiß ja dokumentiert mit Zeugen wegwerfen. Und dann mal schauen was passiert. Selbst wenn am Ende, was ich für illusorisch viel halte, 5000 Euro Kosten für eine Entschädigung o.ä. stünden, wäre das für 5 Jahre ein leeres Haus haben ein günstiger Preis.

Eine Idee kommt mir noch: Lagerraum anmieten, den ganzen Kram mit einem Laster reinpacken. Möglichst unbemerkt.
Dann mitteilen: "Es wurde alles entsorgt. Hier noch zwei Kartons mit persönlichen Erinnerungen."

Und dann abwarten, was passiert. Leeres Haus genießen. :)

Vor einer Klage muß man erstmal einen Anspruch stellen. Es käme dann also irgendwann ein Brief von einem Anwalt. Den kann man dann von einem anderen Anwalt begutachten lassen.

Im Notfall hat man immer noch den ganzen Kram im Lager, falls eine Herausgabe erforderlich ist. Aber ich denke, es würde gar nichts passieren. Nach einem Jahr ist Gras drüber gewachsen und nach ein paar Jahren mehr ist alles verjährt.

Aber dafür hat man das Risisko von Mordanschlägen, eingeschlagenen Scheiben oder ein brennendes Auto.


 Antworten

 Beitrag melden
14.01.2025 22:24
#1703
An
Gold
Gold
Silber
Silber
Bronze
Bronze
Medaille
Medaille
Pokal
Pokal

@Gitta
Ich habe sogar drei Anwälte konsultiert. :-(


 Antworten

 Beitrag melden
14.01.2025 22:32 (zuletzt bearbeitet: 14.01.2025 22:33)
#1704
An
Gold
Gold
Silber
Silber
Bronze
Bronze
Medaille
Medaille
Pokal
Pokal

Ja, also genau genommen steht im Gesetz auch, dass eine Erbengemeinschaft nicht auf Dauer bestehen soll, sondern baldmöglichst aufgelöst werden soll. Meine Schwester ist also zur Mitwirkung verpflichtet. Und sie hat ja auch regelmäßig mitgewirkt. Ihr ganzes Verhalten wirkt auf mich immer so als habe sie sich auch von einem Anwalt über ihre Rechte und Pflichten aufklären lassen. Z.B. wenn sie kommt, sagt sie immer schriftlich per Mail zu, Absagen gibt es aber immer nur telefonisch. Oder dass sie darauf besteht, dass ich ihr Zeug selbst in Kisten packe und in den Keller trage. Das macht rechtlich nämlich einen Unterschied, ob sie ihr Zeug einpackt und ihre Kisten in meinen Keller trägt oder ob ich das mache. Das ist vermutlich auch der Grund, warum sie ständig behauptet, dass sie die Sachen nächstes Mal mitnimmt und in meinem Wohnzimmer liegen lässt. Sie hat das nicht darum gemacht, weil sie wirklich vorhat, die Sachen mitzunehmen. Sondern die Initiative zum Einlagern muss dann von mir kommen, sobald ich den Platz im Wohnzimmer brauche oder Gäste eingeladen habe oder der Haufen einfach zu groß und störend geworden ist. Und so weiter. Rechtlich ist sie auf der sicheren Seite. :-(

Wenn sie nicht beitragen würde, könnte ich ihr irgendwann Ärger machen wegen "Verschleppung der Erbauflösung". Wobei ich diesen Tipp von keinem der drei Anwälte hatte, sondern von anderer Seite. Leider verschleppt sie ja nicht offensichtlich. Wobei ich denke, wenn nach fünf Jahren die Erbauflösung immer noch nicht durch ist, wirkt das im Endergebnis doch wie eine Verschleppung!

Und genau das ist aber auch so belastend, das Gefühl, dass sie das alles anscheinend so eiskalt berechnend macht. Sie spielt zwar immer den hilflosen Messie, der sich nicht entscheiden kann, etwas wegzuwerfen und der es nicht schafft, seinen Keller wie versprochen aufzuräumen, aber eventuell ist das auch einfach nur Show und ein böser Trick? Sie macht auf nicht zurechnungsfähig und überfordert, um mich zu verarschen?


 Antworten

 Beitrag melden
15.01.2025 19:13
avatar  Gitta
#1705
avatar
Gold
Gold
Silber
Silber
Bronze
Bronze
Medaille
Medaille
Pokal
Pokal

@Anna1111
Hm, hast Du diese gleich am Anfang befragt? Was sagen sie denn dazu, dass ihr schon 5 Jahre am Sortieren seid und Deine Schwester ihren Kram zu 90% bei Dir liegen lässt? Mit dieser komischen Begründung, ihr Freund würde ihr verbieten, die Sachen mitzunehmen.

Kann schon sein, dass sie versucht, sich im rechtlichen Klein-klein nichts anhaben zu lassen. Aber wird das so entschieden? Also ich weiß es nicht. Bei Scheidungen geht es ja auch oft kompliziert einher. Und so eine Art Scheidung ist es irgendwie bei euch auch.

Nur geht es hier nicht um ein Kind, sondern um Sachen. Ich meine, Du könntest ja auch auf Deinen Anteil verzichten, dann muss es doch möglich sein, dass Deine Schwester ihren Besitz abholen muss. Oder für die Lagerkosten aufkommen muss. Oder Du nur eine begrenzte Zeit ihren Besitz lagern musst, sie mehrmals anmahnen musst und danach versteigern oder verkaufen oder wegwerfen kannst. Wie sieht es denn mit Vermietern aus, die die Sachen von Mietnomaden erstmal einlagern müssen? Das müssen sie doch sicher nicht bis an ihr Lebensende.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!
Forenspende
Hallo !

Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.

Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen, den weiteren Betrieb zu finanzieren.

Deine Spende hilft!