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Neues aus dem Horrorhaus
Was mich seit dem vorigen Besuch meiner Schwester auch beschäftigt: Anscheinend wusste sie bisher noch gar nicht, dass ich die Einmachgläser schon verkauft habe. Insgesamt waren es über 100 Stück und habe ein ganzes Jahr dafür gebraucht, ab dem Moment, wo ich ihr nach monatelanger Diskussion die Erlaubnis abgerungen hatte, die Dinger zu verkaufen. Sie hatte mich ja noch versucht auszubremsen mit "Ich will noch welche davon haben, ich sage Dir aber nicht, wie viele." Ich habe immer wieder nachgefragt, aber sie sagte, sie müsse erstmal recherchieren, was man damit machen könne. Ähm? Obst und Gemüse einkochen?? Da meine Schwester keinen Garten hat und in ihrem Leben noch nie irgendetwas eingekocht hat, war ich recht sicher, dass sie eigentlich keine braucht, und habe den Plunder einfach verkauft. Als sie nun erfuhr, eher nebenbei, dass sie weg sind, bekam sie ein schmerzverzerrtes Gesicht und sagte, sie hätte doch aber noch welche haben wollen! War einigermaßen erleichtert, als ich ihr sagte, es seien noch welche da. Ich hatte ca. 10 Stück für mich selbst aufbewahrt, weil ich gerne eingelegte Eier esse. Das würde ich mal wieder machen, wenn ich dazu komme. Außerdem hatte ich auf dem Dachboden noch zwei Kisten voll gefunden. Gläser, die nie verwendet wurden. Also, falls meine Schwester mal noch zehn oder zwanzig davon möchte, kann sie meine haben! Aber ich glaube, sie braucht einfach nur das gute Gefühl, dass sie sofort welche zur Verfügung hätte, falls sie mal irgendwann welche möchte. Naja, jedenfalls kam sie jetzt mit der Information daher, die Dinger seien 5 Euro pro Stück wert. Ja, Ok. Verkauft habe ich sie für 1 Euro pro Stück. Bei Ebay Kleinanzeigen ist das so der normale Preis, abgesehen davon, dass manche ihre auch verschenken. Jetzt habe ich mir aber folgendes ausgerechnet: Wenn mit den Verkäufen fertig bin, wird sie womöglich Schadensersatz von mir wollen dafür dass ich sie so billig verkauft habe. Sie könnte argumentieren, dass Einmachgläser sich ja nicht aufbrauchen und auch gebraucht wie neu sind, also Wert 5 Euro. Ich habe sie für 1 Euro verkauft, also Schaden pro Glas 4 Euro. Mal 100 Stück, ich schulde ihr also noch 400 Euro Schadensersatz. Ich würde dann sagen "Hey, aber die Hälfte davon gehört doch mir, also nur 200 Euro Schadensersatz." Dann sagt sie: "Ja, aber Du wolltest die Gläser ja nicht, hattest sie also mir geschenkt. 400 Euro Schadensersatz bitte und das Geld." Wobei ich nicht denke, dass sie das machen wird, denn sie ist ja eine nette Person. Ihr Freund wird sie dazu drängen und sie wird das dann machen müssen, um mit ihm keinen Ärger zu bekommen. Die beiden sind da ein eingespieltes Team. Sie ist immer nur die Nette, das Opfer, das heißt, sie würde von mir erwarten, dass ich sie trotzdem noch mag und mit ihr befreundet bin, weil sie ja nicht schuld daran ist, dass ich das zahlen musste. Ich habe inzwischen keine Lust mehr, mit ihr Mitleid zu haben. Das ist doch nur ein blödes Spiel. Wenn es ihr wirklich so sehr zuwider wäre, dass er so ein Arschloch ist, dann hätte sie sich doch schon mal von ihm getrennt. Ich weiß das, weil ich auch schon mit so jemandem zusammen war und nach wenigen Wochen dachte ich "Entweder ich stoße den mal bei einer Wanderung von einer Klippe oder ich muss jetzt ganz schnell Schluss machen." Aber ihr gefällt wohl die Rolle des Opfers. Er beschützt sie mit seiner Art davor, dass ich, falls ich wirklich ein Arschloch wäre, sie ausbeuten und ausnutzen würde. So kann ihr nichts passieren, ich wage ja schon kaum noch, irgendetwas von ihr zu fordern, weil er sie vor meinen Forderungen beschützt. Ich bin sicher, das ist ihr ganz recht.
Naja, am Ende werden sie mich also noch gut abzocken. Jedes Teil, das ich verkauft habe, wird mich noch teuer zu stehen kommen, und die Möbel, die ich benutze. Und was noch alles... Die werden mich noch abzocken.
@Lavendel
Einerseits und andererseits. Einerseits habe ich ein Recht darauf, dass das Erbe aufgeteilt wird. Und das machen wir ja auch. Ich kann ihr also nicht vorwerfen, dass sie die Aufteilung des Erbes verschleppt. Fast jedes Wochenende sitzen wir zwei Stunden zusammen, um das Erbe zu sortieren und gemeinsam zu entscheiden, was mit jedem einzelnen Teil gemacht werden soll. Sie beteiligt sich also.
Andererseits gibt es keine Vorschrift, wie schnell wir da sein müssen. Ich darf ihr auch keine Frist setzen nach dem Motto "Alles, was sich am 1.1.2023 noch im Haus befindet ist dann einfach meins. Also hole Deinen Kram vorher ab." Das geht nicht. Ich muss ihr genug Zeit lassen, um sich alles anzusehen und in Ruhe zu entscheiden.
Ich konnte ja mein Erbe am Haus antreten in dem Sinne, dass ich im Grundbuch als Besitzerin eingetragen bin und die Kosten dafür trage. Einziehen konnte ich erst nach einem weiteren Jahr, aber das ist rechtlich OK, weil im Erbaufteilungsvertrag ja stand, dass ich das Haus so wie es ist übernehme, also mit dem ganzen Kram drin, wobei aber der Inhalt ausdrücklich nicht mir gehört, sondern immer noch uns beiden. Ich habe also irgendwie zugestimmt, dass das Haus das Lager für das bewegliche Erbe ist.
Wenn ich das Haus verkaufen würde, dann wäre das etwas anderes. Der neue Besitzer hätte ein Recht darauf, das Haus leergeräumt zu übernehmen. Ich leider nicht. Das steht im Vertrag anders drin. Letztlich hat sie mich damit reingelegt, aber damals war mir noch gar nicht klar, dass sie das echt so durchziehen würde. Ich dachte, ab dem Moment, wo das Haus mir gehört und ich einziehen will, würden wir endlich richtig loslegen mit dem Entrümpeln. Aber dazu hab ich sie leider nicht bewegen können. Ihr ist das nämlich egal, was ich will oder brauche. Sie tut nur das, was ihr einen Nutzen bringt.
Wenn es umgekehrt gewesen wäre, hätte ich zwei Wochen Urlaub genommen, um sie zu unterstützen.
@Anna1111,
Da ist natürlich guter Rat teuer.
Der einzige Knackpunkt, den ich sehe steckt in der Formulierung "genügend Zeit geben, um es sich in Ruhe zu überlegen".
Was heißt das? Einen Tag, eine Woche, ein Jahr?
Möglicherweise wäre es besser, Du trennst ein oder zwei Zimmer ab, dh. Du verzichtest auf sie. Dort könnte sie ja dann "ihre" Einmachgläser, Blusen usw. aufbewahren. Also alles durch zwei teilen. Fürs Sauber halten wäre natürlich sie zuständig.
Oder geht das auch nicht?
@Lavendel
Dazu ist es leider zu viel Kram. Es sind nicht nur die Sachen, die sie behalten will, die hier im Weg sind, sondern auch 730 Artikel, die ich bei Ebay anbiete, aber noch nicht verkauft sind, und die ganzen Sachen unserer Eltern, die wir noch nicht durchgesprochen haben.
Eben, "genügend Zeit" ist nicht rechtlich definiert. Das dauert nun Jahre, das Erbe aufzuteilen, weil meine Schwester wirklich jede Papierserviette durchsprechen will. Und das ist hier ein Messiehaus, da gibt es viele Papierservietten und Zeug!
Also, irgendwie ist das hier ein Insektenzoo. Als ich auf Toilette war, musste ich einem wirklich riesigen Weberknecht erstmal erklären, dass dieses Haus durchaus noch bewohnt ist. (Ich war vorige Woche die meiste Zeit im Bett wegen Corona.)
Und als ich in die Küche ging, flatterte dort ein Tagpfauenauge herum. Keine Ahnung, welche esoterisch-psychologische Bedeutung er hat. Jedenfalls hatte ich vorigen Sommer schonmal einen im Keller und in früheren Wohnungen hatte ich auch immer genau diese Sorte Schmetterling in der Wohnung, ein Mal ein ganzes Rudel. Es war etwas mühsam, ein ständig flatterndes Tier, das niemals still sitzt, aus dem Haus zu manövrieren, aber wenn man alle Türen und Fenster aufmacht, findet er schon irgendeinen Ausgang. Lenken ließ er sich leider nicht.
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