Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung

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01.09.2013 23:05
#6
Fe
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Hallo Kayla,

lieben Dank für die Info! :)
Da Du bereits die zweite bist, die mir dies so bestätigt, werde ich wohl rechtlich wirklich nicht belangt werden.
:)
Moralisch -d.h. Schamgefühl- muss ich dann schauen, wie ich handele...

Gruß

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02.09.2013 00:43
avatar  Kayla
#7
Ka
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Dich schämen, wofür? Dass du nicht die Schulden deiner Mutter tragen willst? Tschuldige, aber das ist Quatsch. Ich habe auch jede Menge erwachsene Kinder und würde den Teufel tun, von ihnen zu erwarten, dass sie meine Schwierigkeiten lösen oder finanzieren. Lieber würde ich unter einer Brücke schlafen.
Du bist doch nicht die Bank Deiner Mutter. Es ist schwer, es ist sehr, sehr schwer, das streite ich gar nicht ab. Trotzdem ist Deine Mutter, genau wie ich es bin, ein erwachsener, selbstbestimmter Mensch, der über seine Handlungen frei entscheiden kann und mit den Konsequenzen leben muss.
Mach Dich nicht fertig damit :-).

Kay

Ordnung ist etwas Künstliches. Das Natürliche ist das Chaos. (Arthur Schnitzler)


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26.09.2013 13:30
#8
Fe
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Hallo,

vor etwas über einer Woche bekam sie nun eine fristlose Kündigung ihrer Wohnung.
Ihr Betreuer, der zum Glück gleichzeitig Anwalt ist, schöpft jetzt die letzten rechtlichen Möglichkeiten aus, um zumindest die Zeitspanne bis zu einer potentiellen Obdachlosigkeit, zu verlängern.
*seufz*
Mal sehen, wie es nun weiter geht mit ihr...

Gruß

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26.09.2013 14:35
avatar  Kayla
#9
Ka
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Hallo Du!
Da Deine Mutter ALG2 bezieht, nehme ich an, sie lebt in einer Sozialwohnung. Da stehe ich irgendwelchen Hinhaltetaktiken sehr skeptisch gegenüber. Was tatsächlich passieren muss (und da verstehe ich jetzt den Betreuer nicht die Bohne) ist ganz klare Schiene. Deine Mutter muss zu einer Lebenshilfeberatungsstelle und sich dringend zur Therapie anmelden. Die Lebenshilfe, z.B. AWO und Caritas bieten das in vielen Orten an, stellen mit ihr einen Punkt für Punkt Plan auf, wies weitergeht (eigentlich Sache des Betreuers, aber darüber rege ich mich schon lang nimmer auf). Dann läuft sie bei ihrem Vermieter auf. Und zwar selbst, nicht mit Betreuer an ihrer statt, erklärt dort ihre Situation und zeigt auf, dass sie sich ernsthaft bemüht, das in Ordnung zu bringen. Auf diese Weise bekommt sie, mit ein wenig Glück, eine Fristverlängerung ganz ohne juristische Handstände.
Meine Güte, Deine Mutter ist eine erwchsene, selbstbestimmte Frau und sie hat ein Problem. Der Betreuer kann und wird das nicht für sie lösen. Das sollte sie doch kapieren und wenigstens JETZT, endlich den Finger aus dem A... ziehen (sorry) und sich schnellstmöglichst Hilfe suchen. Ihre Scham wird sie weder füttern noch warmhalten. Das sollte sie sich mal vor Augen führen. Und Ziel einer Betreung ist nicht Babysitting bis ans seelige Ende, sondern eine Wiedereingliederungshilfe ins normale soziale Gefüge.
Wenn ihr Betreuer Jurist ist, nehme ich mal an, er managed eigentlich nur ihre finanziellen Dinge, denn für den Rest wäre ein Sozialarbeiter angesagt. sie soll auf dem zuständigen Sozialamt nachfragen, wo man bei Euch die diesbezüglichen Anträge stellen kann.
Tschuldige, aber ich weiß nicht, wie oft ich den refrain inzwischen aus verschiedensten Gründen abgespult habe. Langsam werd ichs müde zu zu gucken, wie unsere lieben kleinen und großen Regierenden ein solches Behördentohuwabohu schaffen, dass kein Mensch mehr durchsieht, bei welchem Problem man sich wohin wenden kann und muss.

Alles Liebe für Dich und Deine Mutti
Kay

Ordnung ist etwas Künstliches. Das Natürliche ist das Chaos. (Arthur Schnitzler)


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26.09.2013 18:32
#10
Ta
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Ach kayla.......alles nicht so einfach.......erst neulich habe ich einen Film gesehen über eine obdachlose Frau, die seit 4Jahren auf der Strasse lebt und deren Tochter sich sozusagen
von ihr losgesagt hat und sich nicht mehr kümmert..........rational verstehe ich, dass da viel schief gelaufen sein muss zwische n Mutter und Kind, wenn sowas passiert.
Aber leid getan hat mir die Frau trotzdem......andererseits, Mitleid hilft ja nicht........und wer dann noch obendrein psychisch angeknackst ist, hat ja auch oft keine Kraft,sich einen
Neuanfang zu erkämpfen. Oft haben obdachlose Menschen noch immer alte Schulden offen und soviel ich weiss, sobald sie eine Wohnung haben, steht der
Gerichtsvollzieher wieder regelmässig auf der Matte wegen dieser alten Schulden.............zumal dann, wenn es Schulden wegen Unterhalt an Kinder oder bei Ämtern und Sozialversicherung aus früherer Selbständigkeit sind..........alles angelesen. Früher dachte ich, das soziale Netz ist so gut, dass es zumindest keine Obdachlosen geben braucht.
Aber heute weiss ich, dass es zum Teil auch an jedem selber liegt, sowas zu vermeiden durch kluges Wirtschaften und rechtzeitige Beratung, wenn es schwer wird......
allerdings ist es schwer, die RICHTIGE Anlaufstelle zu finden und dann auch noch kompetente Beratung zu finden.
Mehr weiss ich jetzt nicht. Grüssele Mausohr


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