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Rechtliche Frage: Kostenübernahme bei Wohnungsräumung/-entrümpelung
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#17
Moin!
:)
Das hier fand ich recht interessant:
Arbeitslosengeld II - kein Unterkunftsbedarf - Entrümpelungs-, Grundreinigungs- und Renovierungskosten in einer Wohnung eines Hilfebedürftigen mit Messie-Syndrom - kein Mehrbedarf oder Darlehen wegen unabweisbarem Bedarf - Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - Erhaltung der Wohnung
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=445EF403A69158C8FFF6888A88310D59.jp84?doc.id=JURE120006139&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Zitat:
"3. Als Anspruchsgrundlage für das Aufräumen einer Messie-Wohnung kommt § 67 SGB XII i.V.m. § 4 der Verordnung zu § 69 SGB XII in Betracht, wobei die Entscheidung über Art und Maß der Hilfeleistung im pflichtgemäßen Ermessen des Leistungsträgers steht."
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