Depression...Hilfe!

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25.07.2016 22:27
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#176
Gast
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Ich würde dennoch beim Mieterschutzbund nachfragen und ist es eigentlich erlaubt ohne dich und ohne deine Zustimmung die Wohnung zu betreten?
Das sind Fragen, die du dort geklärt bekommst und zum nachfragen musst du bestimmt auch kein Mitglied sein.
Denn es kann ja nicht sein, dass du , wenn du deine Wohnung bezahlst überhaupt keine Rechte hast.
Lg. Laurie


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25.07.2016 22:38
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#177
Gast
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Es kommt ja auch auf das aktuelle Einkommen an....
Wenn Du keine Ersparnisse hast mit denen Du so etwas finanzieren könntest werden die Dir finanziell helfen.

Auch Dein Vermieter muss sich an Gesetze halten....
Und wenn Du Nachweise ervringst das Du jetzt gerade nicht kannst, dann ist das nun mal eben so.
Was will er denn machen?
Eine Abmahnung muss gesondert begründet werden um rechtlich haltbar zu sein.

Ich schreibe dies übrigens aus persönlicher Erfahrung.


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26.07.2016 02:47
#178
An
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Doch, habe leider von keinem Mieterschutzbund eine Auskunft bekommen. Habe bereits drei aus der Umgebung angefragt und alle wollten, dass ich Mitglied bin.
Er hat abgemahnt wegen Paragraph irgendwas zum Thema "Recht auf Betreten der Wohnung".
Da ich vor lauter Chaos allerdings keinen blassen Schimmer habe, wo der Mietvertrag ist, kann ich auch nicht mal eben nachschauen.
Leider glaube ich, dass er tatsächlich ab und an das Recht hat die Wohnung zu besichtigen. Und da es vorrangig um den Austausch von Rauchmeldern geht, muss ich wahrscheinlich nicht persönlich anwesend sein.
Ich glaube also, dass wir Lösungen finden können, die kurzfristig helfen können, anstatt zu spekulieren, was hier erlaubt ist oder nicht. Fakt ist, er hat die Abmahnung ausgesprochen und wird von seiner Kündigungsidee nicht mehr abkommen...
Mein Wohnort ist übrigens nur zum Schutz Stuttgart, ich wohne eigentlich woanders.


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26.07.2016 10:13
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#179
Gast
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Der Mieterschutzverein gibt telefonisch auch keine Auskunft, aber eine Mitgliedschaft kostet nicht die Welt (hier in Dortmund sind es 68,- €/Jahr) und man ist direkt mit rechtschutzversichert.

Natürlich hat Dein Vermieter das Recht in einem angemessenen Zeitraum eine Wohnungsbesichtigung durchzuführen, einmal pro Jahr glaube ich, und Deine Anwesenheit ist dabei nicht notwendig.
Aber er darf sich nicht einfach Zutritt zur Wohnung verschaffen. Ohne richterlichen Beschluss wäre das Einbruch.
Und man muss ihm auch nur das zeigen weswegen er gekommen ist...
Ist Dein Rauchmelder also im Flur montiert, darf er ohne Deine Zustimmung nicht einfach in ein anderes Zimmer gehen und sich umsehen.


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26.07.2016 10:25
#180
An
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Er verschafft sich ja nicht gegen meinen Willen Zutritt, sondern kündigt weil ich die Zustimmung nicht gebe.
Rauchmelder sind in allen Zimmern, also muss alles in Ordnung gebracht werden und das so schnell wie irgendwie möglich.


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