hilft zwangsaufräumen?

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08.01.2015 12:05
avatar  quentin
#1
qu
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hallo an alle,

hätte mal eine frage: ich gehe zu einer sozialpädagogin. die war neulich in meiner messiewohnung und ziemlich schockiert von dem zustand, in dem diese sich befindet. ich habe auch einen betreuer, der aber nur für finanzen und ämter zuständig ist. jetzt soll sein aufgabenkreis erweitert werden, so dass er dann meine wohnung zwangsaufräumen lassen kann.

kennt ihr sowas auch und wird das bei messies so praktiziert, wenn sie aus sich selbst heraus nicht aufräumen können?

warum können wir bloss nie
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Michel Houellebecq

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08.01.2015 14:12 (zuletzt bearbeitet: 08.01.2015 14:20)
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#2
Gast
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nein, ich kenne das nicht, und habe das so noch nie gehört. Im Betreuer-Blog von Manfred Dempf deutet nichts darauf hin, dass das je so gehandhabt werden würde, und ich sehe da auch juristisch ein großes Fragezeichen. Jeder Mensch hat das Recht, so zu wohnen, wie er das will. Auch wenn andere so nicht leben wollen würden.
Die Erweiterung der Aufgabenkreise kann doch eigentlich nicht ohne deine Zustimmung geschehen, du bist ja abgesehen von einer bestimmten Schwäche (Ämter und Finanzen) "klar bei Verstand", oder? Wer genau sagt denn, dass der Aufgabenkreis erweitert werden soll, und wie soll das genau vonstatten gehen?

Sind eventuell Kinder betroffen? Dann kann der Fall ganz anders liegen.

Unabhängig davon: willst du nicht, dass deine Wohnung entrümpelt wird? Andere klappern nämlich jahrelang mit wachsender Verzweiflung jede erdenkliche Anlaufstelle ab, um das bewilligt zu bekommen, und dir wirds praktisch aufgedrängt. Das finde ich ziemlich merkwürdig.
Weiß diese Sozialpädagogin überhaupt, was rechtlich machbar ist, oder verbreitet sie bloß gefährliches Halbwissen?


Oh, und um auf deine Frage im Titel zu sprechen zu kommen: Zwangsaufräumen kann unter bestimmten Umständen helfen. Ich kenne einen solchen Fall. In den meisten Fällen ist Zwang jedoch das genaue Gegenteil von hilfreich.
Entscheidend ist, was der Betroffene selbst will. Aber würde man überhaupt noch von "Zwang" sprechen, wenn man selbst den unerträglichen Zustand gern geändert hätte? Wohl kaum.
Solange der Betroffene nicht willens und (wieder) befähigt ist, nach der Entrümpelung ein "normales" Leben zu führen, wird die Wohnung höchstwahrscheinlich nach geraumer Zeit wieder vermüllen. Das Geld für die Entrümpelung wäre folgerichtig verschwendet.
Und falls es sich um eine Wertbeimessungsstörung handelt, und nicht um Verwahrlosung/Vermüllung - dann kann einem ein zwangsgeräumter Betroffener schon ehrlich Leid tun, das wäre nämlich ohne Übertreibung schwer traumatisierend für ihn.


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08.01.2015 20:49
avatar  quentin
#3
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danke für deine antwort, numi!

also ich denke schon, dass ich noch klar bei verstand bin, bis auf meine schwächen. dass der aufgabenkreis des betreuers erweitert werden soll, hat mir heute meine sozialpädagogin im gespräch mitgeteilt. wie das vonstatten gehen soll, weiss ich leider auch nicht.

nö, kinder sind nicht betroffen. ich bin single und wohne alleine. ich will nicht, dass fremde leute meine wohnung entrümpeln, weil die dann wahrscheinlich alles weg werfen würden, was ich evtl. noch brauchen würde. ausserdem schäme ich mich da vor den entrümplern und nachbarn.

ich weiss auch nicht, was da rechtlich machbar ist. drum wollte ich mich auch hier informieren.

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Michel Houellebecq

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08.01.2015 22:34
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#4
Gast
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wie ist denn dein Betreuer an den Aufgabenkreis Finanzen und Ämter gekommen?

@Kayla
hoffentlich weißt du hier mehr


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09.01.2015 00:10
avatar  quentin
#5
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mein damaliger hausarzt machte den vorschlag und ich hab dann freiwillig zugestimmt, numi!

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Michel Houellebecq

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