Ratlos und verzweifelt

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06.07.2022 17:25
#11
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@Peter_Klaus

ich kenne mich da nicht so aus, aber nach meinen Informationen ist der Niessbrauch dafür da, dass man bei einem Verkauf nicht auf der Strasse steht. Ich gehe davon aus, dass Du das Haus an Deine Tochter verkauft hast mit der Auflage des Niessbrauchs. Wenn Deiner Tochter das Haus gehört, darf sie zumindest ins Dachgeschoss, denn der Niessbrauch dürfte nur für Deine Wohnung gelten. Das muß aber im Grundbuch entsprechend eingetragen sein. Fraglich erscheint mir auch Dein Auszug. Der Niessbrauch steht zwar noch im Grundbuch, aber durch Deinen Auszug könnte es sein, dass Du den aufgegeben hast. Deine Tochter hätte daher eine Umschreibung im Grundbuch vornehmen lassen können.
Das sind nur meine Gedanken, daher mal nachforschen, was davon stimmt.

@Miranda

Du hast zwar recht, aber ich nehme das nicht so genau. Jeder schreibt so, wie er denkt. Ich muß das dann in meine Gedanken übersetzen.

@Anna

Gerade weil hier die Situation etwas anders ist als bei Dir, habe ich hier geschrieben.
Ich habe mir vorgenommen, hier nicht mehr viel zu schreiben, weil Emin meine Beiträge nach eigenem Gutdünken löscht. Die Beiträge bleiben nicht erhalten, wie man am Beispiel Hypnoseforum.de sehen kann. Das finde ich sehr schade, weil viele Beiträge sehr gut und aufhebenswert wären. Aber Emin ist nun mal der Chef, der darüber bestimmt, was er löscht.

viele Grüße
Wolfram


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06.07.2022 17:26
avatar  Hatifa
#12
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Also, mir hatte es mehrmals die Finanzen entgleiten lassen und zwar so, daß mir die Miete zurückgebucht wurde. Passiert immer mal wieder, vor allem, wenn das dann mit der Arbeit doch nicht so läuft, wie man mir großspurig versprochen hatte.
Auch deshalb war ich wieder zurück in den Osten gezogen.
Nun hatte ich hier auf der kommunalen mein Angebot - meine Freundin hatte empfohlen, die Sache zu verschweigen, ich hab trotzdem mit offenen Karten gespielt und hatte gleich zu Anfang das Pech, daß es wieder passierte. Kontoauszug hatte ich noch nicht, der Vermieter schrieb - und behauptete, ich wolle wohl alle an der Nase herumführen. Dabei hatte die Person überhaupt keine Ahnung, wie mir der A... auf Grundeis lief deswegen. Ich war wütend und enttäuscht nach dieser Mail und hatte das Gefühl, der T... auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu sein.


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06.07.2022 19:01
avatar  Robin
#13
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Zitat von Wolfram1 im Beitrag #11
aber nach meinen Informationen ist der Niessbrauch dafür da, dass man bei einem Verkauf nicht auf der Strasse steht.


Nee, @Wolfram1. Laut Wikipedia (da kann man nachlesen, was Nießbrauch ist):

Zitat
In der Praxis wird der Nießbrauch häufig bei der Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge eingesetzt. Der Übertragende verschafft dem Nachfolger zwar das Eigentum an den Gegenständen, behält sich aber zu seinen Lebzeiten den Nießbrauch vor.



Niessbrauch heißt: Volles Nutzungsrecht, so als ob einem die Sache noch gehört.

Zitat von Wolfram1 im Beitrag #11
denn der Niessbrauch dürfte nur für Deine Wohnung gelten.


@Peter_Klaus schrieb schon, dass der Niessbrauch für das ganze Haus gilt. Dass die Tochter in der Dachwohnung wohnt, darüber scheinen sich aber alle einig zu sein. Wenn die Tochter meint, dass die Dinge, die sie in der unteren Wohnung hat, so wertvoll sind, dass sie sozusagen den Raum wert sind, dann kann sie einen Lagerraum dafür mieten.

Insbesondere was das Badezimmer angeht. Das geht ja wohl gar nicht!


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06.07.2022 21:14
avatar  Gitta
#14
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Das große Problem hier ist ja, die Tochter von einer schnellen Lösung zu überzeugen. Für sie ist das ganz schwer, sie hat die Sachen über Jahre gesammelt oder Vorhaben liegen gelassen. Also würde es aus ihrer Warte auch entsprechend lange dauern, die Dinge wieder in Ordnung zu bringen.

Wahrscheinlich kann man sie schon überzeugen, ihre Probleme mit einer anderen, neutralen Person zu besprechen. Das wäre schon ein guter Anfang.

Aber um die Sachen schnell aus dem Weg zu schaffen, müssen sie irgendwo anders untergebracht werden. Vielleicht gibt es in der Nähe eine Lagermöglichkeit zu mieten? Dann müsste man natürlich auch ein paar Leute bestellen mit Wagen, die die Sachen in einer Tages Aktion zur Lagermöglichkeit schaffen. Die Frage ist, ob eure Tochter auf diesen Kompromiss eingehen würde.


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07.07.2022 07:34
avatar  Sybille
#15
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Bevor der Nießbrauch ins Grundbuch gelangt ist, warst Du mit Sicherheit beim Notar. Der Notar hat einen Vertrag aufgesetzt und da stehen die Konditionen des Nießbrauchs drin. (Also zB dass er fürs ganze Haus gilt, ob Miete zu zahlen ist, für wie lange der Nießbrauch gilt usw usw usw).

Aber letztlich ist meiner Meinung nach die erste Frage:
Was suchst Du eigentlich?
Ein Argument, dass deine Tochter überzeugt was zu unternehmen?
Einen Paragraphen, der besagt, dass (und wie) Du sie rauswerfen darfst?
Inkasso Moskau?


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