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Mein Chaosproblem
So, der Tag ist gekommen. Bin tierisch nervös, das erste mal seit über einem Jahr, dass ich einen Fremden in meine Wohnung lasse. Gestern mit letzter Kraft noch das Bad gemacht, heute mit der Wanne gekämpft, die leider nicht zu 100% sauber ist, sondern nur zu 75%... Mehr schaffe ich jetzt auch nicht mehr :( Denn innerhalb der nächsten Minuten klingelt es und der Typ kommt vorbei ... Ich habe Angst... Angst, dass er mich meiner Vermieterin meldet, die keine Ahnung von meinem Problem hat. Und wenn ich es ihr sagen würde, würde sie es nicht verstehen :( Sie würde einen Grund suchen, um mir zu kündigen. Oh je, ich habe echt Angst. Angst, die Wohnung zu verlieren...
Wie ist das eig: Darf sie mir kündigen, weil es hier unordentlich ist?
Gruß
Hallo Chaositia,
so ist die Rechtslage grad. Lies mal, das antwortet einiges, der Handwerker darf dich allerdings nicht verpetzen, m. E. auch nicht wenn er von der eigenen Hausverwalrtung ist.
LG Robert Ordnung, weiß schon warum ich bisher immer besuchsfein, zum. vorderer Teil, lebte, ....
Vermüllte Mietwohnung – Messi als Mieter? Das können Sie tun / 3 So stehen die Chancen auf eine Kündigung
Vermüllte Mietwohnung – Mes... / 3 So stehen die Chancen auf eine Kündigung
Grundsätzlich kann der Vermieter dem Mieter der verwahrlosten Wohnung kündigen. Die hierzu veröffentlichten Entscheidungen zeigen allerdings, dass gerade fristlose Kündigungen nicht einfach durchzusetzen sind.
Praxis-Beispiel
Pflegebedürftiger betreuter Mieter
So rechtfertigen Gerüche aus der Wohnung eines mehrmals täglich pflegebedürftigen, unter Betreuung stehenden Mieters nicht ohne Weiteres die außerordentliche Kündigung des Mietvertrags (AG München, Urteil v. 18.10.2006, 424 C 13626/06, WuM 2006 S. 621).
Um fristlos kündigen zu können, müssen die Voraussetzungen der §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB vorliegen. In § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB gibt es zudem noch einen speziellen Kündigungsgrund: Wenn der Mieter die ihm obliegende Sorgfalt vernachlässigt und dadurch die Mietsache erheblich gefährdet.
Der Hausfrieden muss allerdings derart nachhaltig gestört sein, dass dem Vermieter ein Fortsetzen des Mietvertrags nicht zugemutet werden kann. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere ein Verschulden der Vertragsparteien, berücksichtigt und die beiderseitigen Interessen gegeneinander abgewogen.
Wichtig
Starke Geruchsbelästigung
Für die Wohnungsvermüllung heißt das: Aus der Mietwohnung müssen sehr störende Gerüche in das Treppenhaus kommen, bevor dies als Kündigungsgrund ausreicht.
Zudem wägen die Gerichte einerseits die Fürsorgepflicht des Vermieters gegenüber den anderen Mietern und andererseits das Interesse des Mieters, in der Wohnung bleiben zu dürfen, gegeneinander ab. Nur wenn die Fürsorgepflicht überwiegt, bestehen gute Kündigungschancen. Maßgebend sind stets die Details des Einzelfalls.
Das Amtsgericht München stellte vor allen Dingen auf die Aussage der gerichtlich bestellten Betreuerin ab, die die Einweisung der Mieterin in ein Pflegeheim aufgrund der regelmäßigen Versorgung durch einen Pflegedienst nicht für erforderlich hielt und die von der Wohnung ausgehenden Gerüche als weniger gravierend ansah.
Auch das Alter und die bisherige Mietdauer werden zur Beurteilung herangezogen.
Praxis-Beispiel
Mietdauer und soziale Bindungen
Das Landgericht Siegen ist der Ansicht, dass eine Gemeinschaft von Mietern gewisse Beeinträchtigungen hinnehmen muss, die aus dem Wohnverhalten und dem persönlichen Befinden eines 90-jährigen Mieters, der schon 20 Jahre die Räume bewohnt und soziale Bindungen an das Umfeld geknüpft hatte, herrühren (LG Siegen, Urteil v. 10.1.2006, 1 S 117/05, WuM 2006 S. 158).
Zwar kann die mangelhafte Wohnungspflege durch unzumutbare Gerüche, die ins Treppenhaus gelangen, im Einzelfall die fristlose Kündigung rechtfertigen. Ein leicht muffiger Geruch in der Wohnung ohne Außenwirkung rechtfertigt aber nicht die Auflösung des Mietvertrags. Gleiches gilt, wenn Gerüche in das Treppenhaus dringen und dort Fenster vorhanden sind, über die eine Entlüftung erfolgen kann (LG Siegen, a. a. O.).
Achtung
Hohe Toleranz bei Mitmietern erwartet
Bei Störungen durch einen Mieter infolge von Alter, Krankheit oder seelischer Beeinträchtigung wird Mitbewohnern des Hauses ein erhöhtes Maß an Verständnis und Rücksichtnahme abverlangt (AG Fürstenfeldbruck, Urteil v. 23.9.1994, 2 C 1290/04, WuM 1995 S. 41 für einen 83-jährigen Mieter, der 20 Jahre die Räume bewohnt hatte und mit der Umgebung stark verwurzelt war).
Folgende Umstände reichen für einen Kündigungsgrund nicht aus:
•das Lagern von Sperrmüll in der Wohnung, ohne dass die Sicherheit des Hauses beeinträchtigt wird (AG Friedberg, Urteil v. 16.1.1991, C 1690/90),
•das Aufbewahren von Hausrat, Kleidung und Zeitungen mit der Folge eines muffigen Geruchs in der Wohnung (AG München, Urteil v. 12.12.2002, 453 C 29264/02),
•das Aufbewahren von Unrat in der Küche (LG Berlin, GE 1981 S. 33, zitiert bei Blank/Börstinghaus, Miete, § 543 Rz. 74).
Dagegen ist die fristlose Kündigung berechtigt, wenn
•unzumutbare Gerüche durch verdorbene Speisen Ungeziefer anziehen und sich auch im Treppenhaus auswirken (AG Saarbrücken, Urteil v. 29.10.1993, 37 C 267/93, DWW 1994 S. 186),
•der Mieter seine Wohnungstür zeitweise offenstehen lässt, was auf einen Verlust der Steuerungsfähigkeit zurückzuführen ist, und dadurch ein unerträglicher Fäkaliengeruch in das Treppenhaus dringt (AG Münster, Urteil v. 19.5.1987, 28 C 9/87, WuM 1988 S. 19).
Praxis-Tipp
Kündigen Sie zeitnah
Die fristlose Kündigung muss zeitnah nach dem Auftreten der Störungen und einer erfolglosen Abmahnung erklärt werden. Ansonsten kann im Einzelfall das Recht zur sofortigen Auflösung des Mietvertrags verwirkt sein.
Als Anhaltspunkt für die Rechtzeitigkeit der fristlosen Kündigung wird die arbeitsrechtliche Frist von 2 Wochen nach § 626 Abs. 2 BGB herangezogen (Stürzer/Koch, Vermieterlexikon, Stichwort "Kündigung", Seite K 90).
Der vertragswidrige Zustand muss zum Zeitpunkt der Kündigung auch noch vorliegen. Deshalb wird der Mietvertrag nicht nachträglich aufgelöst, wenn die Kündigung ausgesprochen wird, nachdem die unhygienischen Verhältnisse bereits beseitigt wurden (AG Görlitz, Urteil v. 24.10.1997, 2 C 0431/97, WuM 1998 S. 155).
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So, nach langer Zeit voller Hektik hier einmal die Meldung:
Wasserrohrbruch unter mir, Sanitärmensch mussten hier in meiner Wohnung schauen, ob alles i.O. ist und es evtl von hier kommt. Fazit: Unordentliche Wohnung gesehen von dem Sanitärtyp, weitergemeldet an die Hausverwaltung... Innerhalb einer Woche mit Hilfe (12 Stunden +) Wohnung aufgeräumt, geputzt, entmüllt. Das war ein Kampf. Mir geht es deswegen heute noch beschissen... Scham, Scham und nochmal Scham. Wut und Traurigkeit über viele Erinnerungen, die im Müll gelandet sind...
Hausverwaltung war da, alles i.O. gewesen. Kaum waren sie weg, tritt mein Prob schon wieder auf...
Ich bekomm es einfach nicht fertig, hier das Chaos wegzulassen!
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Hallo,
ich kann mich gut in Dich hinein versetzen. Ich habe auch das selbe Problem bzw. ich hatte es eigentlich ganz gut im Griff bis auf paar Altlasten in Keller und Garage. Meine Mutter, denn ich wohne in ihrem Haus, hat mir ein Schreiben Ihres Anwaltes zukommen lassen und ich müsste das Zeug entfernen. Jetzt ist alles in meiner Wohnung, sie weiß das auch. Nun habe ich einen neuen Brief vom Anwalt. Ich muss ihr drei Termine zum Anbringen von Rauchmelder nennen. Sie und ein Handwerker wollen dazu in die Wohnung. Ichckanb mir denken, warum sie rein möchte. Habe auch Angst, was dann passiert und das sie mich dann raus wirft. Ich dachte ich geh ran an meinen "Müll", damit ich sie ohne Probleme reinlassen kann. Aber mir geht es genauso wie Dir. Alles sind Erinnerungen für mich. Und ich habe irgendwie nicht die Kraft... Hut ab, dass Du das geschafft hast. Du hast Erinnerungen verloren, kannst aber auch ganz schön stolz auf Dich sein.
Aber ich glaube so schnell und einfach geht das auch nicht, das man deswegen gekündigt wird.
Sei mal lieb gegrüßt,
Bibiana
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Nochmal kurz... habe jetzt alles gelesen. Das mit dem Karton, den Du nicht weg werfen magst, weil da noch Deine Katze zu Lebzeiten drauf gelegen hat. Selbe Probleme hab ich auch. Ich mag alles was an meinen Vater erinnert nicht weg werfen. Aber auch andere banale Dinge, die an einen schönen Tag erinnern oder so. Und meine Familie meint auch ich sei einfach nur faul. Aber bis zum Tod meines Vaters vor zehn Jahren war meine Wohnung wie geleckt. Auch jetzt trotz vollgestellt putze ich immer was geht, Wäsche Geschirr regelmäßig... Bei mir kam das Ganze erst später, nicht wie bei Dir das es schon immer so kennst. Aber faul sind wir beide mit Sicherheit nicht. Das kann ein nich betroffener Mensch vllt. einfach nicht einordnen. Aber sei wirklich stolz auf Dich, dass Du es wieder geschafft hast Ordnung zu machen.
Lag Bibiana
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