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Problem mit Nachbar
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Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem neuen Nachbarn.
es geht um die Garagenauffahrt, die an der Grenze zum Nachbargrundstück liegt. Ich habe die so gebaut, dass ich Sand aufgeschüttt hatte und darauf 4cm dicke Betonplatten verlegt habe. Mein früherer Nachbar hatte noch keine Garage und daher höhenangepasst eine Aufschüttung, wo er mit seinem Auto draufgefahren ist. Mein neuer Nachbar will eine neue Auffahrt für seine später zu erstellende Garage. Dazu hat er ca. 40 cm tief die Erde ausgehoben. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich bei mir Unkraut in die Ritzen der Platten gesetzt und hat die Platten auseinandergeschoben, so dass die Platten ca. 5 cm auf Nachbars Grundstück kamen. Ich habe jetzt angefangen, die Platten so zu versetzen, dass die nicht mehr auf Nachbars Grundstück kommen. Seine zukünftige Garagenauffahrt wird einen Höhenunterschied zu meiner von ungefähr 0-5 cm haben. An der Seite zum Nachbargrundstück liegt eine 40cm hohe Betonplatte und 2 Eisenträger, die ca. 12cm hoch sind. Zwischen dieser Senkrechten und seiner zukünftigen Auffahrt ist eine Lücke von ca. 15 cm.
Mein Nachbar befürchtet nun, dass diese Senkrechten später umfallen und seine Steine beschädigen könnten. Darum soll ich jetzt eine Fa. beauftragen, die meine Auffahrt ordentlich macht und ich das bezahlen soll.
Ich soll mich heute entscheiden, weil am Montag seine Steine angeliefert werden.
Meine Meinung dazu: Meine Auffahrt besteht seit 27 Jahren und da ist noch nichts umgefallen. Wenn er da eine Garagenauffahrt plant, die meine Senkrechten zum Umfallen bringen könnten, muß er das bezahlen. An meinem Eingang habe ich die gleichen Platten als Stufe verlegt und die sind auch noch nicht umgefallen, obwohl die nur gut zur Hälfte im Erdreich stehen.
Ich bin für mein Grundstück zuständig und wenn er so baut, dass meine Platten umfallen könnten, dann ist das sein Problem. Er könnte ja auch die gleiche Neigung machen wie ich sie habe. Die Lücke würde ich mit Sand auffüllen, aber das will er nicht.
Vorgang: Meine Bäume sind tlw. sehr hoch und ragen tlw. auf mein Nachbargrundstück rüber. Die Fa. wollte alle meine Bäume fällen mit entsprechendem Preis, obwohl nur einige hohe Bäume zu fällen sind.
Für das Verschieben der Platten hätte ich 10 Euro bezahlen sollen, was ich annahm, er aber gleich wieder abgelehnt hat.
Er schmeißt seine Eisengittermatten auf mein Garagendach.
Er stellt einen Tisch vor mein Garagentor, so dass ich das Tor nicht öffnen kann.
viele Grüße
Wolfram
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danke Angelina,
einen Schöffen habe ich im Internet nicht gefunden, aber eine Schiedsfrau. Normalerweise kostet die aber etwas. Da will ich dann mal versuchen, ob sie das kostenlos macht, weil der Streit mangels Schaden noch nicht gegeben ist und ich nur ihre Meinung hören will.
Mit dem Tisch vor der Garagentür sehe ich als Gedankenlosigkeit an, weil die ganze Auffahrt 40cm tief ausgehoben ist und er den Tisch irgendwo hinstellen mußte.
Der Gedanke mit der Tiefgarage und dem Regen gefällt mir gut. In der Tat würde bei einer Tiefgarage meine Auffahrt zusammenbrechen. Dabei kam dann auch der Gedanke, dass die jetzige Tiefe schon einen Grenzfall darstellt, da meine senkrechte Platte nur 40 cm groß ist. Sie wird praktisch nur von der aufliegenden horizontalen Platte und dem Eigengewicht gehalten. Und dann polkt er noch etwas Erde drunter weg, um mir zu zeigen, wie mangelhaft der Untergrund ist.
Das Problem entsteht eigentlich dadurch, dass meine Garage deutlich höher steht als seine Garagengrundplatte.
Bei dem alten Nachbarn ging der Sand bzw. Erde irgendwie ineinander über, so dass wir uns keine großen Gedanken gemacht hatten.
der neue Nachbar will seine Auffahrt genau an der Grenze machen, wodurch diese Lücke von 15 cm entsteht. Da diese auf meiner Seite ist, was mache ich da? Offenlassen ist wegen des Regens nicht gut. Also entweder mit Sand auffüllen mit der Gefahr des Unkrautbewuchses und weiterwachsen auf und unter seine Steine. Ich habe noch mehr von meinen Betonplatten. Ob ich diese dann senkrecht in die Lücke stellen kann?
viele Grüße
Wolfram
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Hi Angelina,
danke, es ist doch schön, wenn ich hier auch Hilfe bekomme anstatt immer nur welche zu geben.
Ich war bisher noch der Meinung, dass ich für mein Grundstück zuständig bin und ich für die zukünftige Lücke zuständig bin. Nach deinem jetzigen Posting ändere ich auch da meine Meinung. Meine Auffahrt stieß gegen den Erdboden des Nachbarn und hat 27 jahre gehalten, sogar jetzt noch, nachdem er die Erde weggenommen hat. Er hat ja auch meine Erde etwas weggenommen, wenn es auch nicht viel war und diese sicherlich alleine auch nicht halten würde. Aber wenn er eine Lücke verursacht, muß er diese auch beseitigen, auch wenn es auf meinem Grundstück liegt. Da habe ich noch ein zusätzliches Argument.
Aber warum sollten eine Auffüllung mit Erde und Platten nicht funktionieren? Zur Not würde meine Auffahrt gegen seine Auffahrt drücken, wodurch kein Schaden wegen der großen Fläche entsteht. Bei Regen kann die Erde und Platte auch nicht weg. Mit Beton ausfüllen? Ist zwar auch möglich, aber teurer. Da er dafür zuständig ist, könnte ich es auch ihm überlassen.
Meine Schwester war mal Schöffe an einem anderen Gericht. Habe ich schon eine Email hingeschickt, aber noch keine Antwort.
Da ich nicht zuhause bin, hat mir mein Gegenüber-Bewohner gesagt, dass mein Nachbar seinen Bagger auf meiner Auffahrt sauber gemacht hat, obwohl er genau wußte, dass meine Auffahrt nicht für Schwerverkehr geeignet ist und schon garnicht in dem jetzigen Zustand. Da muß ich dann nach Schäden sehen, wenn ich wieder zuhause bin. Ich habe allmählich den Eindruck, dass er meine Auffahrt mit Absicht zerstören will.
viele Grüße
Wolfram
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Hi Angelina,
danke,
ich hatte per Mail mein Gegenüber schon gebeten, ein Foto zu machen, aber da war der Bagger schon wieder weg.
ich hatte den Baggerfahrer schon gebeten, meinen Stahlträger wieder ordentlich hinzulegen, den er verschoben hatte. Aber da sagt er nur morgen.
Name habe ich noch nicht, Tel. Nr. steht nicht im Telefonbuch. Router ist vorhanden.
Die Stahlgitter lagen zumindest am Sonnabend auch noch auf meiner Garage.
Ich glaube, für die Auffahrt ist keine Baugenehmigung erforderlich. Das ist ja kein Bau, der ins Grundbuch eingetragen wird. Ich glaube, ich habe auch nur die Garage beantragt. Ich weiß aber nicht, ob er für die Garage eine neue Baugenehmigung braucht. Der alte hatte früher eine Mauer an der Grenze gebaut für den Bau einer Garage, die er aber nie gebaut hat. diese war sicherlich genehmigt worden, aber ob das heute noch gilt? Ist dann aber nicht mehr mein Problem.
Seine Erde hat er als Riesenhaufen auf der Straße gelagert. Der Container stand vorher an gleicher Stelle auf der Straße.
Schade, dass ich nicht rechtzeitig angefangen habe, zu fotografieren. Ich hatte ja nicht damit gerechnet, dass es Schwierigkeiten gibt. Seine Frau mit 4 Kindern und bellender Hund ist ja ganz nett, hat aber vom Bau keine Ahnung.
Nachbar ist Ausländer und aus meiner Sicht Rumäne.
viele Grüße
Wolfram
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Hi Angelina,
ich bin jetzt wieder zuhause und will weiter berichten.
Als ich ankam, stand sein Kleintransporter auf meiner Auffahrt. Als er runter fuhr ohne extra Aufforderung, bewegte sich eine Platte von mir stark nach oben. Auf der Auffahrt lag ein größerer Dreckhaufen, mehr als von mir verursacht.
Er hat Kies aufgeschüttet auf seinem Grundstück und Beeteinfassungssteine als Grenze gesetzt und zwar auf meinem Grundstück. Die Lücke beträgt daher statt der angenommenen 15 cm nur ca. 4cm im Durchschnitt. Und der erste Stein ist direkt neben dem Kreuz des Grenzsteins. Also ein Versehen kann das nicht sein, allenfalls Unwissen.
Er hatte jetzt gefragt, ob die Lücke mit Sand aufgefüllt werden soll. Ich habe dem zugesagt. Wer das macht, ist noch offengeblieben.
Von einer meiner Platten ist eine Ecke abgebrochen.
Unter meiner Garage war Erde, die er mit senkrechten Platten verschlossen hat. Nicht gefragt, aber OK.
Das Stahlgitter liegt immer noch auf meiner Garage. Heute solls weg kommen, ha, ha.
Als der von der Baufirma wieder anfing, er wolle meine Auffahrt für 500 Euro neu machen, bin ich verschwunden.
Ich habe ja auf meinem Grundstück hinten sehr viele hohe Bäume, die tlw. auf Nachbars Grundstück rüberragen. Messie eben.
Ich habe dem Nachbarn erlaubt, das was ihn stört abzusägen und auf mein Grundstück zu legen, aber nicht die Brombeersträucher.
Diese hat er mitabgesägt und auch einen kleineren Nadelbaum. Soweit ich das bisher erkennen konnte, lag da noch mehr von seinem Grundstück. Da ich aber nicht mehr durchkam, konnte ich noch nicht alles begutachten.
Mir machen noch die vorhandenen hohen Bäume Sorgen, die beim Fällen auf sein Grundstück fallen könnten.
viele Grüße
Wolfram
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