Pflegegrad-Begutachtung durch MDK bei Messie-Mutter

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16.10.2021 18:53
#1
ta
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Liebe Gemeinde,
hat jemand Erfahrung mit der MDK-Pflegegrad-Begutachtung bei Messies?
Hintergrund:
Meine 83jährige schwerbehinderte Mutter lebt bei mir im Haus in ihrer Messie-Wohnung. Ich selbst bin alleinerziehende berufstätige Mutter und pflege sie seit Jahren.
Ihre Wohnung ist zugemüllt, hin und wieder entmülle ich bei ihr, vor allem, wenn sie nicht da ist, solange meine eigenen Kräfte reichen...
Ich müsste sie eigentlich durch den MDK begutachten lassen, um eine Pflegegrad-Einstufung zu erhalten und zumindest ein wenig Unterstützung in der Pflege zu bekommen. Sie lehnt natürlich ab, da sie (aus Scham) niemanden außer mir und meinen Söhnen in ihrem Messie-Reich akzeptiert.
Wie habt Ihr das Problem gelöst? Wie lief das bei Euch ab?
Herzlichen Grüße,
tamaschi


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16.10.2021 19:39 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2021 19:40)
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#2
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@tamaschi
Du könntest derzeit noch Glück haben, denn zur Zeit wird die Begutachtung telefonisch erledigt. Sprich, sie rufen die zu Begutachtenden an und fragen ab, was möglich ist. Kannst ja mal vorsichtig nachfragen.
Herzliche Grüße
Hatifa


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16.10.2021 19:54
#3
ta
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Hallo Hatifa,
lief das bei Euch telefonisch ab? Das wäre einerseits toll, denn das würde meine Mutter sicherlich akzeptieren.
Andererseits überlege ich auch, dass es vielleicht hilfreich sein könnte, wenn ein Gutachter den Zustand ihres Haushalt sehen würde...
(Originalzitat: Das vergammelte Obst schmeißt Du mir nicht weg!!! Das ist meine selbstgebaute Obstfliegenfalle...) 😪
Ich schaffe es einfach nicht mehr und brauche Hilfe...
Läd man besser externe Gutachter ein und betreibt Vertauensmissbrauch (hat irgendjemand hier positive Erfahrungen mit so einem Vorgehen gemacht?) oder "schützt" man seine Messies besser vor Gutachtern?
LG tamaschi


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23.03.2024 08:45
avatar  Wolfram
#4
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@Tamaschi

Hallo
ich habe vor einem Jahr erst meinen Pflegegrad bekommen und kann darum jetzt erst über meine Erfahrungen berichten.
Ein externer Gutachter ist sinnlos, die Pflegekasse legt fest, ob ein Gutachter gebraucht wird. Ich hatte den Pflegegrad 1 beantragt und den Pflegegrad 2 bekommen. Wichtig ist bei der Begutachtung zu sagen, was man alles nicht machen kann und nicht, wie bei vielen Älteren, die sagen , was sie noch alles können. Das machen die nämlich, weil sie stolz darauf sind, was sie in dem Alter noch können. Aber hier geht es nich um Stolz, sondern, was sie nicht kann, um eine Hilfe zu bekommen.
Bei mir lief das alles ganz gut ab. Ich habe immer wieder betont, erst muß aufgeräumt und sauber gemacht werden, erst dann kann ich sagen, ob ich dieses oder jenes noch machen kann. Darauf berufe ich mich auch bei Bedarf.
Es ist ein Unterschied, ob ich einen Pflegegrad habe oder Hilfe bekomme, die bekommt man nicht automatisch. Ich bekomme keine Hilfe, weil die Pflegefirmen kein Personal haben oder wie mir mal mitgeteilt wurde, ich müßte erst aufräumen, dann könnten sie mit mir auch spazieren gehen oder einkaufen oder Arztbesuche machen. Ich hatte einmal auch eine Hilfe hier, da hat die Pflegekasse gefragt, wieviel Stunden/woche die hilft.Darauf kam es mir aber garnicht an, darum konnte ich keine Antwort geben und habe deswegen auch kein Geld bekommen, das so oft beworben wird. Bei Google steht, mindestens 10 Stunden/Woche. Ob das stimmt, weiß ich nicht.

Bei meiner Schwester hilft ihre Tochter bei Bedarf. Das wäre dann bei Dir auch möglich. Nur hast Du dadurch nicht weniger Arbeit , sondern nur ggf. mehr Geld. Das Geld wird von der Pflegekasse an den Bedürftigen gezahlt, der es nach Belieben aausgeben kann.

Die Begutachtung ist das kleinste Übel. Es muß aber ein Stuhl und ein Tisch frei sein, damit die Begutachterin sich auch Notizen machen kann. Ich bin mit ihr auf die Terrasse gegangen und haben uns dort hingesetzt.
Eine telefonische Begutachtung ist aus meiner Sicht nicht möglich. Vor Ort ist manches zu sehen, was man durchs Telefon nicht sehen kann. Selbst mit einer Videokonferenz sehe ich das als zweifelhaft an. Die Begutachterin will sich ja selbst ein Bild machen und nicht nur die Aussagen der Bedürftigen als Massstab nehmen.
Bei der Begutachtung sollte noch jemand anders dabei sein, also Du, damit Du Aussagen ggf. korrigieren oder ergänzen kannst.

viele Grüße
Wolfram


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23.03.2024 08:48
avatar  Wolfram
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