Wie kann ich den Zutritt des Vermieters zur Wohnung verhindern?

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16.10.2018 09:46 (zuletzt bearbeitet: 16.10.2018 09:52)
avatar  Robert
#6
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Guten Tag Marina54,

der Hausverwalter sollte sich ausweisen koennen, Vollmacht, Ausweis von Haus und Grund Kiel.

Weisst du denn schon den Termin fuer das Krankenhaus? Wenn ja, rufe bitte bei Haus und Grund direkt an, um dann einen Termin vorher zu vereinbaren, weil ich denke du weisst nicht wie lange du im Krankenhaus bleibst, das verzoegert sich ja auch manchmal nach hinten raus. Von daher waere ein Termin vorher besser, als nachher. Denke auch, das wird dich dann nicht mehr belasten, wenn du im Krankenhaus bist. Da wird ja alles untersucht, das glaub mir und wenn da noch was ist, verzoegert sichs grundsaetzlich.

Wurde denn das 2jaehrige regelmaessge Besichtigungsrecht wahrgenommen? Wenn nicht liegt die Verpflichtungsverletzung eindeutig beim Vermieter bzw. Haus und Grund.

Gute Besserung, Es laesst sich sicherlich alles zur Einigung klaeren, man muss es bloss oragnisieren und kommunizieren miteinander. E-Mail, Telefon, wenn du gleich eine Antwort willst.

Liebe Gruesse und berichte mal, Gesundheit, sehr schoenen Herbsttag Robert

P. S. muss hier so bloed schreiben, weil das Programm irgendwie keine Umlaute oder was machen kann....

Robert, Aufräumer, Ordnung, Ornung....

Gepr. Immobilienmakler Real Estate Agent SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2+

Immobilien-Weltweit Reale Estate I-W-R-E
CS Business Center GmbH
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg

§ 34 c GewO, Gewerbeamt Stuttgart, nun IHK Stuttgart-zuständig, Nr. 93,2017
FIU Köln, Abteilung D, Organisationsnummer 15723
DE314372106, Finanzamt Stuttgart I

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16.10.2018 17:52
#7
Ma
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Hallo allerseits,

vielen dank an Wolfram und Robert für ergänzende Infos.

Ich muß noch gestehen, daß ich bis jetzt die mails von "haus und Grund" Kiel ignoriert habe. Ich habe deren Eingang nicht dort bestätigt. Hatte arg gehofft; sie müssen es mit Einschreiben oder so rechtsverbindlich machen.
Dies ist aber wohl leider nicht der Fall wurde mir gesagt. Also email gilt als empfangen wenn sie nicht retourniert wurde.

Ins Krankenhaus geh ich Anfang November, vorher läuft die Frist ab, die mir von" Haus und Grund" gesetzt wurde, bevor Gericht eingeschaltet werden soll. Es wär schon gut, wenn die Kuh vom Eis ist VORdem KH-aufenthalt.
Ich solle zur Überprüfung der Melder gemäß" Haus und Grund" Kontakt zu hiesigen Hausverwaltung aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Von Ausweis und Vollmacht bisher keine Rede gewesen.Kann ich das im Telefonat fordern?

In der Vergangenheit wurde NIE!! das regelmäßige Besuchsrecht vom Vermieter wahrgenommen(Kiel -Rhein MainGebiet). Ich wohne dort schon 15 Jahre. Das aktuelle Messiethema ist im Laufe der Zeit entstanden,Verlusterfahrungen, PTBS, Depris etc. inclusive stationärem Aufenthalt deswegen.
.Es war mir sehr recht, daß niemand sich von Kiel aus gekümmert hat, eben wegen der Messiethematik. Bisher wußte ich auch nicht, daß es 2 jähriges Besuchsrecht gibt. Was bedeutet im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht eine "Verpflichtungsverletzung" von Vermieterseite, die du genannt hast, Robert?

Werde mir also wohl oder übel ein Herz fassen müssen.. .

Wolfram, es ist mir schon klar, daß der VM ein Interesse an der Kontrolle hat, aus den genannten Gründen, es gefällt mir eben in meiner Lage nicht und die ewige Angst...

Liebe Grüße und herzlichen Dank nochmal
Marina 54

.


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17.10.2018 10:58
avatar  Wolfram
#8
Wo
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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, seine Wohnung zu besichtigen, er hat nur das Recht. mit 24 stündiger Voranmeldung.
Wenn Du da schon 15 Jahre wohnst, solltest Du eigentlich wissen, wer der Hausverwalter ist. Haus und Grund sollte irgendwann den auch mal erwähnt haben. Nach meiner Meinung reicht es aus, wenn am Besuchstag jemand einen Ausweis vorlegt, wenn Du den nicht kennst. Nur aus der Sicht, sonst könnte ja jeder kommen und behaupten.....Die Überprüfung der Melder erfolgt in der Regel nicht vom Hausverwalter sondern von einem Elektriker. Der wird sagen, ich komme im Auftrage der Hausverwaltung und will die Melder kontrollieren. Da Du dann vorher mit der Hausverwaltung einen Termin ausgemacht hast, sollte das auch reichen. Streng genommen könnte das Telefonat auch abgehört worden sein und dann kommt ein Fremder. Das ist aber nicht üblich.

viele Grüße
Wolfram


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17.10.2018 18:56
avatar  Robert
#9
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lieber Wolfram,

Man muss ja auch wissen, ob der Ausweis nicht gefälscht ist. Mein Mumm hatte mal so Besuch vor der Tür, und als sie meldete, erst bei Haus und Grund anzurufen, tja der war fix weg, als sie wiederkam und guckte, ob der noch da wartete, sie wusste nämlich von nix, dass einer kam.

Besuchsrecht, nee besuchspflicht hat er auch nicht, schrieb ich ja auch nix davon.

Sehr schöne Abend, grad klassisch esse, Pommes mit Schnitzel. Maredo.

Dann gehts noch zur Post, langsam zurück.

Sehr schöne Feierabend, Gesundheit liebe gruesse Robert

Robert, Aufräumer, Ordnung, Ornung....

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18.10.2018 15:10
#10
Ma
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Hallo allerseits,

vielen dank an Wolfram und Robert für ergänzende Infos.

Ich muß noch gestehen, daß ich bis jetzt die mails von "haus und Grund" Kiel ignoriert habe. Ich habe deren Eingang nicht dort bestätigt. Hatte arg gehofft; sie müssen es mit Einschreiben oder so rechtsverbindlich machen.
Dies ist aber wohl leider nicht der Fall wurde mir gesagt. Also email gilt als empfangen wenn sie nicht retourniert wurde.

Ins Krankenhaus geh ich Anfang November, vorher läuft die Frist ab, die mir von" Haus und Grund" gesetzt wurde, bevor Gericht eingeschaltet werden soll. Es wär schon gut, wenn die Kuh vom Eis ist VORdem KH-aufenthalt.
Ich solle zur Überprüfung der Melder gemäß" Haus und Grund" Kontakt zu hiesigen Hausverwaltung aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Von Ausweis und Vollmacht bisher keine Rede gewesen.Kann ich das im Telefonat fordern?

In der Vergangenheit wurde NIE!! das regelmäßige Besuchsrecht vom Vermieter wahrgenommen(Kiel -Rhein MainGebiet). Ich wohne dort schon 15 Jahre. Das aktuelle Messiethema ist im Laufe der Zeit entstanden,Verlusterfahrungen, PTBS, Depris etc. inclusive stationärem Aufenthalt deswegen.
.Es war mir sehr recht, daß niemand sich von Kiel aus gekümmert hat, eben wegen der Messiethematik. Bisher wußte ich auch nicht, daß es 2 jähriges Besuchsrecht gibt. Was bedeutet im Zusammenhang mit dem Besuchsrecht eine "Verpflichtungsverletzung" von Vermieterseite, die du genannt hast, Robert?

Werde mir also wohl oder übel ein Herz fassen müssen.. .

Wolfram, es ist mir schon klar, daß der VM ein Interesse an der Kontrolle hat, aus den genannten Gründen, es gefällt mir eben in meiner Lage nicht und die ewige Angst...

Liebe Grüße und herzlichen Dank nochmal
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