Vermieter & Ordnung

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08.07.2016 14:53
avatar  akinom
#1
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Hallo
Ich hab jetzt mal eine Frage.
Wie ordentlich muss eine Wohnung sein wenn Vermieter und Handwerker auftauchen.
Heute stand der Vermieter vor der Tür weil in der Wohnung unter uns ein Wasserschaden aufgetaucht ist.
Wie gut das ich erst vor ein paar
Tagen geputzt hab. Aber dennoch ist es nicht in einem Zustand wie bei anderen. Ich hatte heut morgen Wäsche sortiert welche nachmittags in die Waschmaschine soll, diese lag am Boden und im Bad steht ein ein pc-tisch welcher zum Altmetall soll. Da ich weder Keller noch Boden hab, steht bei uns immer irgendwo was rum.
Aber ich schaffe es nicht alle Räume picobello aufzuräumen. Montag soll einer von derVersicherung kommen. Und er muss an die Wasseranschlüsse ran. Darf ich dem Vermieter den Zutritt zu den anderen Räumen verweigern.? Flur und Wohnzimmer ist gerade ganz ok. Also zumindest für meine Verhältnisse ok. Aber Schlafzimmer und Küche ist Chaos.


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08.07.2016 17:39
avatar  Rosa
#2
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was soll ich sagen?
jeder hat ein Recht auf Verwahrlosung ....

solange du ausser Fruchtfliegen keine Schädlinge hast ,bzw schaden an der Wohnung durch das Chaos anrichtest ....

was solls ?

Alles Pink ?
es grüßt euch Rosa


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09.07.2016 10:45
avatar  Ordnung
#3
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moin lieber acinon,

Sehr herzlich willkommen hier im Forum.

Wenn es eine Besichtigung ist, muss er es vorher dir anmelden, die ist alle 5 Jahre dran, so wie es aber hier ist, darf er nur zum Zweck rein, also nicht bei dir ins Schlafzimmer, packe doch alles da rein und gut is fuer diesmal.

Flur, bad und Küche, falls er da rein muss sollten picobello sein, also geputzt und nix aufm Boden, Muell raus bringen, prospektfein, denn kannst nix verkehrt machen, meiner hatte gleich 1 lob auf den Lippen, fuer den ne Kunst an sich.

Viel Erfolg wuenscht Robert Ordnung

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
Certified Real Estate Agent SGD 2,+
Premium-Immobilienmakler, international, 34 c GewO

Ausbildung der Ausbilder AdA SGD 2 (Meisterbrief)

Mach dirs selbst so, Harald Gloeckler, Zitat fuer alle Neider


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09.07.2016 19:18 (zuletzt bearbeitet: 09.07.2016 19:20)
avatar  Kayla
#4
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Huhu Acinon!
Auch dem Vermieter darfst Du den Zutritt zu Räumen verwehren, in denen er nichts verloren hat. Ausnahme ist, wenn er sich ausdrücklich ankündigt, um z.B. bauliche Dinge zu überprüfen.
Nummer 2 hängt von Deinem Selbstbewusstsein ab. Es darf nicht gesundheitsgefährdend für Dritte oder Nachbarn sein und die Bausubstanz darf nicht nachhaltig geschädigt werden. Abhängig vom Mietsvertrag kann es auch passieren, dass nach einem Besuch eine schriftliche Aufforderung des Vermieters kommt, umgehend einen bestimmten Raum neu zu malern.
Das kenne ich oft bei starken Rauchern, bei denen die Tapeten inzwischen so gelb sind, dass zu befürchten steht, dass der Geruch bereits in den Wänden haftet.
Darüber hinaus, ich kann nur für mich sprechen, mache ich weder extra das Katzenklo sauber, wenn es nicht dran ist, noch räume ich den Wäschekorb aus und vorgeschnippeltes Gemüse für das Mittagessen verstecke ich so wenig wie Kartoffelschalen, wenn ich grade beim Kochen bin (was ich ja wegen denen nicht verschiebe).
Es ist eine deutsche Unsitte, den Zumutbarkeitsgrad einer Wohnung an Installationen in Möbelhäusern zu messen. Aber, sorry, ich bezahle jeden Monat ziemlich viel Geld dafür, in meiner Wohnung LEBEN zu dürfen und nicht, sie nur an zu gucken.

Kay

Ordnung ist etwas Künstliches. Das Natürliche ist das Chaos. (Arthur Schnitzler)


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09.07.2016 20:13
avatar  Ordnung
#5
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hallo rosa,

Dein eigenes haus kannst verwahrlosen, aber nicht anderer Leute Eigentum, sprich in miete und in ETW gilt das auch nicht, wegen gerueche, die andere stieren koennten.

Sehr Schoenes WE noch Robert Ordnung

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
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