SEHR DRINGEND: Wie jahrelangen Schmutzwäsche-Geruch dauerhaft wegbekommen, der sich in den Wänden festgesetzt hat?

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13.07.2018 12:36
#6
Ra
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vielleicht auch während dem Wände farblich erneuern, dass auch hier gelüftet wäre und zuvor umbekleckerbare Stellen abgedeckt wären, auch auch zB Schutzvorrichtungen wie Handschuhe oder eine Brille, um mögliche Kleckse im Augenbereich zu verhindern? (angenommen du streichst die Decke über dir, etc.) auch sollte die Wandfarbe vielleicht eher in weiss gestrichen werden, nicht dass der Vermieter später vielleicht meint: diese Farbe war zuvor beim Einzug nicht drin, im Mietvertrag steht, "nur neutrale Farben" und diese ist nicht neutral, deshalb auf weiss nochmals neu befärben?


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30.07.2018 00:31 (zuletzt bearbeitet: 30.07.2018 00:32)
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#7
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@Rainbow-Cloud

Lieber Rainbow-Cloud!

Ich weiss nicht wie die Gesetzgebung in Österreich bei dir ist in Wien doch leider kann der Vermieter in Deutschland soweit ich weiss die Kaution 6 Monate zurückhalten wegen versteckter Mängel. Vermieter können sehr schwierig sein, egal ob in Deutschland oder bei dir in Austria. Vielleicht sollte man den Vermieter einfach fragen was er denn für eine Farbe möchte, denn Neutrale Farbe kann viel heissen.

Doch lass mich etwas ein bisschen affines dazu hier wiedergeben:

Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken.

Marc Aurel (121 - 180), römischer Kaiser und Philosoph


https://de.wikipedia.org/wiki/Mark_Aurel

Herzlichst von Strand mit Laptop aus Zandvoort in Holland.

Emin


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30.07.2018 13:22
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#8
Wo
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@Messie

nicht nur Vermieter können schwierig sein, auch Mieter können schwierig sein. Das sagt Dir einer, der auch mal Vermieter war. Mieter wollte die Nebenkosten nicht bezahlen und ich mußte die Gerichtskosten bezahlen. Als mein Vater starb, hat meine Schwester die Eigentumswohnungen bekommen, weil ich mich nicht nochmal mit Mietern rumärgern wollte. Danach hatte meine Schwester Ärger.

viele Grüße
Wolfram


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30.07.2018 13:24
#9
Ra
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@Messie, jedoch war es zuvor weiss und würde ich es wieder weiss machen, könnte er denke ich, eher nicht meinen "nee, das weiss ist nicht ident", deshalb genau diesen weiss-Farbton stattdessen übermalen? oder gab es mal Situationen, wo der Vermieter auf eine exakte zB weiss-Farbe an den Wänden bestand und dies schriftlich auch so vermerkte, dass das bisherige weiss nicht genau dieser Farbe entsprechend wäre?


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15.08.2018 03:20
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#10
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@Wolfram @Rainbow-Cloud @GabrieleLB @radfahrerin @Gabriella @Sabia

(BGH, 18.6.2008 - Az: VIII ZR 224/07, BGH, 18.2.2009 - Az: VIII ZR 166/08, BGH, 23.9.2009 - Az: VIII ZR 344/08, BGH, 20.1.2010 - Az: VIII ZR 50/09). Der Vermieter hat NUR ein berechtigtes Interesse daran, dass die Mietsache also Haus oder die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses in so einer Farbe wieder übergeben wird, die eine Weitervermietung nicht für Probleme sorgt, also grüne Wände sind nicht jedermanns Geschmack. Zulässig ist es im mietvertraglich schriftlich festzuhalten, dass beim Auszug ein möglichst neutraler Farbton an den Wänden vorliegen muss. Was aber nicht geht ist das nach Ende der Mietzeit die Wohung / Haus mit weißen Wänden zu übergeben...... (BGH, 14.12.2010 - Az: VIII ZR 198/10).

Sehr geehrte Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Richter und andere in Juristische Berufe involvierte Menschen: Obiger Text stellt keinerlei Rechtsberatung im Einzefall das sondern widerspiegelt nur meine Kenntnisse als Privatmensch der nicht Jura studiert hat und lediglich lesen und schreiben kann.


In Österreich und in der Schweiz ist meiner Kenntniss die Gesetzeslage gleichlautend, also keiner kann dazu verdonnert werden was für eine Farbe er verwenden muss, der Farbton sollte halt schon passen oder man lässt es eben ganz bleiben und bekommt eventuell seine Kaution nicht, kann sich jeder entscheiden wie er will.

Beste Grüsse bei Frankfurt am Main von einem Menschen der auch nur in Miete lebt.
Emin


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