HILFE !!!! Brauche dringend Rat

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22.07.2016 17:06 (zuletzt bearbeitet: 23.07.2016 23:35)
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#1
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Hallo zusammen,

Was soll ich nur machen?
Bei mir brennt der Baum lichterloh....

Nachdem ich mich mit Rosa´s Hilfe vergangene Woche beim soz. psych. Dienst vorgestellt habe und die Dame von da (Frau K.) Dienstag meine Wohnung besichtigt hatte stehe ich nun da und weiss nicht wie ich richtig handeln soll....

Ein paar Fakten:
- ich bin alleineziehend (16 jährige Tocher + Katze)-
- gesundheitlich ist mir ein Aufräumen nur unter grossen Schmerzen möglich
- meine Wohnung ist eine zugemüllte Vorhölle

Nun zu meinem Problem:
Wie bereits berichtet war Frau K. da, hat sich umgesehen...
In einer email schrieb sie mir gestern das sie Kontakt zu meinem Vermieter aufgenommen hat und mit ihm zusammen am 17.08. meine Wohnung begehen wird. Im letztem Brief vom Mieterverein steht das ich bis zum 07.07. einen Nachweis erbringen soll das ich im Krankenhaus bin. Sollte ich diesen Nachweis nicht erbringen würde die Räumungsklage erhoben werden, falls doch kündigt sich der Vermieter zum 17.08. an- was ich völlig verdrängt habe da ich ja den Nachweis nicht erbracht habe....

Frau K. ist ab Montag bis zum 09.08. im Urlaub... Es wurde noch kein Antrag gestellt, und sie will auch erst in einer Teambesprechung nach dem Urlaub meinen Fall darlegen, sie hat also keinerlei Sicht für meine Notlage...

Was mache ich also jetzt?
Ich habe grosse Angst mein Kind zu verlieren, mein Vermieter hat ja keine Schweigepflich und kann sofort das Jugendamt einschalten.
Was passiert wenn ich am 17.08. die Tür nicht öffne oder nicht da bin?

Und was ganz wichtig ist: Meine Tochter will nicht aus unserer Gegend weg !
Mehrere Gesprächsversuche sind gescheitert was das angeht.
Ich kann sie sehr gut verstehen, denn im Grunde möchte ich auch hier bleiben, und ich habe keine Sozialphobie und ADS wie sie (was noch erschwerend dazu kommt sollte ich auf

Haltet ihr es für ratsam dass ich mich Montag nochmal an den soz. psych. Dienst wende und versuche die Dringlichkeit meiner Situation klarzumachen?
Ob das was bringt kann ich nur hoffen, eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus.......

Oder soll ich mich einfach totstellen und riskieren das mein Vermieter die Wohnung am 17.08. per Schlüsseldienst öffnen lässt? (ihm liegt noch KEIN Räumungsurteil vor) Und damit riskieren das mir meine Tochter per Eilverfahren weggenommen wird? (). Ohne Hilfe schaffe ich es nicht die Wohnung innerhalb dieser kurzen Zeit auf Vordermann zu bringen. Und selbst wenn ich einen Teil schaffen würde, denke ich das ich trotzdem die Kündigung bekommen werde - und zwar fristlos. Und dazu dann irgendwann passend die Rechnung wegen Entrümpelung und Desinfektion...

Kennt sich jemand mit der Rechtslage aus?

Ich bin echt verzweifelt und weiss nicht mehr aus noch ein....


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22.07.2016 19:57 (zuletzt bearbeitet: 23.07.2016 23:42)
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#2
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@enano

Hallo Enano!

Du klingst sehr verzweifelt. Rechtsberatung dürfen wir dir hier nicht geben denn das ist nur Rechtsanwälten vorbehalten.


Du schreibst: - gesundheitlich ist mir ein Aufräumen nur unter grossen Schmerzen möglich

Nun dann brauchst du schnelle Hilfe, deine Tochter kann dir nicht helfen oder will nicht?



Du schreibst: - meine Wohnung ist eine zugemüllte Vorhölle

Ja du brauchst einen sogenannten Peer der dir bei vor Ort hilft.

Was ist ein Peer?

Hilfreich kann auch ein sogenannter Peer sein, der dem Messie beim Aufräumen Gesellschaft leistet, ihn ermutigt, und ihn beim Aussortieren, Verstauen und Ablegen unterstützt, ihm nützliche Hinweise gibt oder ihn einfach bei Laune hält.
Quelle: Wikipedia




Du schreibst: Was passiert wenn ich am 17.08. die Tür nicht öffne oder nicht da bin?

Keine Panik denn das sind noch 3 Wochen bis dahin! Da kann man deine Wohnung 8 mal aufräumen, du hast also noch genug Zeit.


Beste Grüsse und Kopf hoch das wird schon!
Emin



-------------------------------------------------

Sehr geehrte Rechtsanwälte und andere Juristen!

Der obige Text von mir stellt keinerlei Rechtsberatung im Einzelfall dar sondern widerspiegelt lediglich meine Persönlichen Lebenserfahrungen!


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22.07.2016 22:12
avatar  Wolfram
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hallo Enano,

Du hast nicht geschrieben, was die Besichtigung ergeben hat. Was war auszusetzen? Warum will sie mit dem Vermieter wiederkommen?
Hat sie Auflagen gemacht, was bis zum nächsten Termin zu tun ist?
Rechnerisch wären täglich 2 1/2 Säcke rauszubringen. Die Müllabfuhr bringt die doch dann weg. Und evtl. mal die Müllabfuhr fragen, ob sie für Dich eine Sonderschicht einlegen können, die Du dann extra bezahlen mußt, aber eine Zwangsräumung wird teurer. Vielleicht holen die Dir die Säcke auch aus der Wohnung, was ich zwar nicht glaube, aber Du könntest mal fragen.

viele Grüße
Wolfram


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23.07.2016 06:43
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#4
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@Emin :
Ich melde mich bei Dir, kann aber noch nicht genau sagen wann.

@Wolfram:

Was war auszusetzen?
Das meine Wohnung so dermaßen zugemüllt ist, daß man weder das Wohnzimmer, noch die Küche betreten kann. Das es für ein Kind und Tier unzumutbare Zustände sind. Und noch einige andere Dinge.

Sie hat dem Vermieter wohl angeboten bei dem von ihm angesetzten Termin dabei zu sein.

Wo wohnst Du, das Du täglich 2 1/2 Säcke mit Müll rausbringen kannst?
Stellst Du die dann an die Straße?
Ich wohne in einem 8-Parteien Mietshaus in einem Ballungsraum, wenn man hier Müll auf die Straße stellt bekommt man eine Anzeige. ...


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23.07.2016 09:32
avatar  Wolfram
#5
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hallo Enano,

die Katze ist unerheblich. Die merkt nicht, dass die Wohnung überfüllt ist und springt einfach drüber weg. Hab ich gerade bei Sabina Hirtz gesehen. Das Kind ist etwas problematischer. Sie hat doch ein eigenes Zimmer oder verwechle ich da was? Wenn Du die Hausarbeit machst, wozu muß sie dann die Küche benutzen? Bleibt noch die Zeit zum Essen im Wohnzimmer. Da könnte Deine Tochter wirklich mal soviel Säcke runterbringen, dass ihr beide essen könnt. Ggf. kann auch jeder in seinem Zimmer essen. Schularbeiten kann sie in ihrem Zimmer machen.
Wo lebt denn der Vater Deines Kindes. Vielleicht kann er Dein Kind vorübergehend nehmen.

Bei mir kann man zum Abholtag beliebig viele Säcke an den Strassenrand stellen. Und es wird jede Woche abgeholt. Papier 2-wöchentlich.
Du kannst von Glück sagen, dass der Vermieter Dir soviel Zeit läßt. Er ist berechtigt, mit 24 Std. Vorankündigung Deine Wohnung zu besichtigen. Und richte Dich danach ein, wenn keine Kündigung erfolgt, dass er die Wohnung nach gewisser Zeit wieder besichtigen will.

viele Grüße
Wolfram


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