Vermieter kam einfach so in die Wohnung! Ohne Ankündigung!

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26.02.2016 15:09
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#16
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Hi Dracula,

das Behaupten des Vermieters wäre eine öffentliche Angelegenheit. Die "Gegenklage" wäre aber privates Strafrecht. Das ist insofern nicht vergleichbar. Im privaten Strafrecht muß der Antragsteller nach meinem Wissen die Kosten tragen.

vG
Wolfram


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27.02.2016 04:42 (zuletzt bearbeitet: 27.02.2016 04:51)
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#17
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@Draculara @Wolfram @Ordnung @Morgenraeumichauf @NormalLife @choas-schwester

Draculara schreibt: Würde der dir schreiben oder behaupten, die Wohnung würde verwahrlosen, kannst du ihn darauf hinweisen, dass unangekündigtes Eindringen in die Wohnung Hausfriedensbruch darstellt, und sozusagen eine "Gegenklage" starten.

Ich gebe dir vollkommen recht! Nun man kann den Spies auch rumdrehen, der Vermieter schreibt dir das mit der Verwahrlosung der Wohnung, ok das hast du dann schriftlich und damit einen Beweis auf der Hand das er das behauptet. Doch wäre das nicht Verleumdung oder Üble Nachrede? Denn der Vermieter kann ja dies garnicht wissen wie es in deiner Wohnung aussieht ausser er würde diese besichtigen. Hat er das ohne deine Einwilligung gemacht und du warst nicht in der Wohnung so kann es sein das er gegen geltendes Gesetzt verstösst? Wenn dein Vermieter soweit geht und deine Wohnung ohne deine Erlaubniss betritt oder sogar wenn er weiss das du das nicht möchtest dann ist das Respekloses Verhalten finde ich.

Der Vermieter ist dir glaube ich nicht gut gesonnen. Es geht niemand etwas an wie es in deiner Wohnung aussieht solange es keine Geruchsbelästigung mit sich bringt oder die Statik des Gebäudes darunter leidet oder sontige Gefahr im Verzug vorliegt. Doch das ist fast nicht möglich und sehr sehr selten. Wenn dann sind es oft sehr grosse Aquarien die mehrere Hundert Liter Wasser haben.

Mein Tipp an dich: Wenn du so einen Vermieter hast dann sucht der ja womöglich nach Fehlern dich rauszubekommen, als letztes Mittel kann der Eigenbedarf angemeldet werden. Ich würde mir falls du noch Jung bist eine Wohnung kaufen. Lass dich von @Ordnung bitte beraten. Ordnung kennt sich damit gut aus.

Stell dir vor, das hat einmal ein Vermieter getan als ich in Florida gelebt habe in Miami Beach und weisst du was mit dem Vermieter passiert ist? Der Mieter dachte das es ein Einbrecher ist und hat den Vermieter erschossen! Ich habe damals den Schuss auch gehört im Restaurant darunter in der Collins Avenue. Es hat sehr sehr schnell von Polizisten nur so gewimmelt innerhalb 3 Minuten und wir wurden alle weggebracht.

Also das was der Vermieter tut kann sehr gefährlich sein. Hoffe du hast keine Waffe Zuhause!

Schönen Gruss
Emin

Obiger Text stellt keinerlei Rechtsberatung im Einzelfall dar und widerspiegelt lediglich meine Meinung.


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27.02.2016 09:49
avatar  Wolfram
#18
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hallo Emin,

eine Einwilligung des Mieters ist nicht erforderlich, nur eine Ankündigung ist notwendig.
Beim Kauf einer Wohnung sind die wesentlichen Probleme die Gleichen. Geruch und Statik können zum Verkauf der Wohnung führen.
Üble Nachrede ist es nur, wenn er sein unrechtmäßig erworbenes Wissen weitergibt an andere.

viele Grüße
Wolfram


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28.02.2016 14:04
#19
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Wohnung kaufen würde ich nicht - davon abgesehen, das stellt einen ja meist noch vor finanzielle Probleme. Aus einer Mietwohnung kann man ausziehen, wenn man sich nicht mehr wohl fühlt dort, nach Wahrung einer Frist, in eine neue umziehen. Das ist insgesamt viel praktischer, weil eine Eigentumswohnung dich ja an dein Eigenheim bindet.

Viele Grüsse
Draculara

http://www.draculara.de

http://messie.bplaced.net/messie

Eine Lösung setzt ein Problem voraus. Ich kenne meine Fehler, das hält mich aber nicht davon ab, sie zu machen

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28.02.2016 18:10
avatar  Emin
#20
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Oh danke dir Wolfram!

Das wusste ich so detalliert bisher noch nicht.
Du scheinst da ja Fachkenntnisse zu haben?
So wie du es formuliert hast würden das nicht
viele hinbekomen oder es nicht wissen wie ich.

Schönen Gruss
Emin


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