Wohnungsbegehung, Angst vor fristloser Kündigung

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22.04.2016 09:47
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#16
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Moinsen lieber Hans,

du bist ne Ausnahme, wollte ab Mai nämlich nur meinen Threat machen und sonst kaum mehr Beiträge hier, aber ist ja noch 1 W hin, also saufen keine Lösung, spielen auch nicht, auch bei Mannsein nicht, ich gönn mir nur 1 Schluck aus der Pulle Küstennebel, Flachmann, früher war Schnaps, zu scharf, aber das wars denn, mehr nicht.

Nun warte mal was die Begehung mit sichbringt. Sollte es wirklich Fall auf Fall kommen melde dich hier umgehend (hätte ne Lösung, wohnst du in einer Stadt?),, übrigens scheint so die Sorte wie unserer zu sein, Naja nun ist er nicht mehr unser Vermieterar........Eigenbedarf ist längst nicht so einfach wie man sich das vorstellt, warum will er denn eine Begehung? Liegt ein Grund an oder wie?

Sehr schöne Tag dir hier, vorerst und ebensolches WE Robert Ordnung

Robert Ordnung
gepr. Immobilienmakler SGD 1,3
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Ausbildung der Ausbilder AdA SGD 2 (Meisterbrief)

Mach dirs selbst so, Harald Gloeckler, Zitat fuer alle Neider


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22.04.2016 09:51
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#17
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wenn Hans ihm nur die Telefonnummer des Betreuers gibt, wird das aus meiner Sicht nicht reichen. Der Vermieter beruft sich auf den Mietvertrag, wonach Hans der Mieter und Ansprechpartner ist. Hans müßte dem Vermieter ein Schreiben des Gerichts vorlegen, wonach er für die Wohnungsangelegenheiten nicht mehr zuständig ist. Der Mietvertrag müßte vom Gericht außer Kraft gesetzt worden sein. Das ist nur meine Meinung. Wie das genau funktioniert, weiß ich auch nicht.

viele Grüße
Wolfram


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22.04.2016 09:52
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#18
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Moinsen lieber Hans,

grad mal gegoogelt, siehe hier, aktuellstes Urteil, dann weißt Bescheid. Es geht ja nur um die Begehung und schau mal in dein MV, wenn was drin steht, das Begehung 2 x jährlich stattfindet, muss das eben sein.

Wohnungsbegehung - was heißt das für Sie? Wenn Sie eine Wohnung angemietet haben, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Betreten der Mieträume durch den Vermieter hinnehmen. Sie müssen dem Vermieter aber nicht jederzeit den Zutritt gestatten. Nur wenn dieser ein berechtigtes Interesse hat, ist das Betreten der Mieträume durch den Vermieter zulässig.

Viel Erfolg dir bei der Begehung, Robert Ordnung

Robert Ordnung
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22.04.2016 21:56
#19
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Hallo, @ewood,
keiner wird Dir fristlos kündigen, nur weil Du Müllsäcke voll Papier bei Dir hast. Selbst wenn die Sachen lose verstreut bei Dir rumliegen, ist es KEIN Grund, Dir zu kündigen...fristlos schon mal gar nicht.
Sollte Ungezieferbefall oder Gefahr für die Bausubstanz (feuchter Müll, Schimmel etc.) bestehen, gilt immer noch die gesetzliche Kündigungsfrist. Selbst bei monatelangen Mietrückstand dauert es ewig, bis Mieter rausgeworfen werden.
Bitte sprich mit Deinem Betreuer und arbeite bis zum Begehungstermin so weit, wie Du es schaffst...mehr geht halt nicht.
Wobei ich mir auch die Frage stelle, wozu dieser "Begehungstermin" gut sein soll.
Ein Vermieter hat nur das Recht die angemietete Wohnung zu betreten, wenn Notstand besteht.


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22.04.2016 22:44
avatar  Ordnung
#20
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Moinsen hier,

und ob das überhaupt im MV mit drinsteht, in meinem nämlich bis 2015 nicht, die Bude ist ja nun meine, Bude*

Da schau mal lieber hans gut nach in deinem MV, ob da was drinne steht, nee wg. Papier kann einem keiner kündigen.

LG Sehr schöne Abend weiterhin, sehr schöne WE weiterhin Robert Ordnung, geht nun in seine Kneipe da Gastronom sein, ne Weile, mal sehen wie die Lage ist und was futtern, ne Kleinigkeit

Robert Ordnung
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