Ja oder nein

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27.10.2012 15:31
#1
Ma
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Hy

so......Butter bei den Fischen.....

Bin alleinerziehende Mama von 2 Kindern,habe meine Wohnung verwahrlost zurück gelassen und bin in eine andere Stadt gezogen.
Polizei hat die Wohnung geöffnet und war auch bei mir
Habe heute ein Brief vom Gericht im Briefkasten gehabt wegen einstweiliger Anordnung wo ich und mein noch Ehemann hin sollen.

Kinder- und Jugendhilfeausschuss die Richterin beim Gericht hat mir das zukommen lassen.
Jugendamt war bei mir hat sich meine neue Wohnung angesehen und Familienhilfe aufs Auge gedrückt.

Kann das Jugendamtmir die Kinder nehmen?


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29.10.2012 13:42 (zuletzt bearbeitet: 29.10.2012 13:49)
avatar  Luana
#2
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Hallo!

Können tun sie schon.

Aber:
Du (und vor allem die Kinder) leben ja jetzt nicht mehr in dieser Wohnung. Mit dem Auszug hast du die Gefahr für die Kinder abgewandt.
In der neuen Wohnung war das Jugendamt und du bekamst ne Familienehilfe, ich denke also das die neue Wohnung in nem besseren Zustand ist?!

Wenn du die Familienhilfe annimmst und es deinen Kindern sonst gut geht, gibt es für das Familiengericht eigentlich keinen Grund dir deine Kinder weg zu nehmen.

Hast du einen Anwalt für den Termin?

LG

30.10.2012 06:24
#3
Ma
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Ich habe ja einen Scheidungsanwalt.

Leider glaubt mir niemand. Der Anwalt macht nicht wirklich etwas,wass für mich sehr komisch ist.
Der Typ aus der Stadt wo ich vorher gewohnt habe unterstellt mir das ich nicht mehr alle Tassen im Schrank hab.

Habe öffters bem Sozialdienst angerufen da ich merkte das ich Probleme habe wegen der Ehegeschehnisse mit meinem Ex.
Kein Rückruf nix.

Nun bin ich in eine andere Stadt gezogen,besorge Möbel ect.,habe mir ein gutes Soziales Netzwerk aufgebaut,wo ich Freundinen habe mit denen ich reden kann und der gleichen.

Meine große ist 5 und kleine ist 2

Meine Kinder MÜSSEN laut aussage des Jugendamtes und meines Nochehemannes(Scheidung läuft),sie müssen beide in den Kindergarten.

Ich würde einen schlechten Einfluss auf die Kinder haben.
(Bin genau wie mein Ex Muslim nur praktiziere ihn etwas strenger.)

Meint auch die Kinder sind unterentwickelt dreckig un verwahrlost.


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30.10.2012 21:31
avatar  Luana
#4
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Hallo,

Also ich bin etwas verwirrt.

Du lässt dich gerade Scheiden, lebst allein mit deinen Kindern in der neuen Wohnung. Richtig?

Worum gehts denn überhaupt bei dem Gerichtstermin?
Will das Jugendamt das Sorgerecht oder will dein Mann die Kinder?

Willst du nicht das deine Kinder in den Kindergarten gehen?
Es gibt keine Kindergartenpflicht, aber gerade für deine ältere Tochter wäre das jetzt ein Jahr vor der Einschulung nicht schlecht.
Bei der kleinen solltest du dann was anderes machen um dem Jugendamt zu zeigen das du dein Kind auch ohne Kindergarten fördern kannst und es Kontakte zu gleichaltrigen hat. Z.B. Kinderturnen.
Wenn deine Kinder im Kindergarten sind hat das Jugendamt natürlich eine ganz einfache Kontrolle ob es den Kindern gut geht. Sie können dort anrufen und sich erkundigen. Wenn du die Kinder unregelmäßig hinbringst oder den Erziehern etwas auffällt werden sie das Jugendamt informieren.

Das Jugendamt war doch bei dir, was haben die denn über die Kinder gesagt?
Wie oft kommt die Familienhilfe zu dir?

LG

31.10.2012 06:24
#5
Ma
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Ja ich lebe in der Scheidungsphase von meinem Mann und habe mir eine neue Wohnung gesucht.

Bei dem Gerichtstermin geht es darum das mein Mann mir unterstellt,dass ich die Kinder nicht versorge,sie unterentwickelt sind ect.
Was er genau bei dem Gerichtstermin erreichen will das weis ich nicht. Das geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Meine Große ist im Kindergarten angemeldet und geht am 5.11. geht in den Kindergarten in der neuen Stadt hier.
In der anderen Stadt wo wir lebten ging sie auch hin.

Meine kleine spielt mit anderen Kindern von Freundinen.
Sie ist 2 Jahre mal sehen was ich ihr sonst anbieten kann...

Das Jugendamt war bei mir ja das stimmt.Sie haben mir gesagt bis Mitte November muss ich Wohnung hier fertig haben.Sprich komplett eingerichtet.Das wird auch so sein.
Dann wurde mir angeraten eine Familienhilfe zu nehmen.Es wurde ein Antrag gestellt.
Ich habe unterschrieben,doch ob mein Nochehemann unterschreibt das weiss ich nicht.

Habe beschlossen auch eine Psychotherapie zu machen.

Mein Nochehemann er fordert nur,doch es passiert nichts von seiner Seite.

Beispiel: er hat die Kinder alle 14 Tage über Nacht bei sich,sie schlafen im großen Ehebett,kein eigenes Bett.Das Essen schmeckt den Kindern nicht und er beleidigt mein große.
Habe die ganze Zeit das dem Jugendamt erzählt das sie sich das bitte ansehen sollen,och nichts passiert!!!!

Wenn ich eine Psychotherapie anfangen würde kann mir das negativ ausgelegt werden?????


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