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Kündigung
#1
allo,
Brauche Hilfe bzw habe ein paar Fragen. Die Mitmieter meines Hauses haben sich über geruchsbelästigung aus meiner Wohnung beschwert. Meine Wohnung war auch absolut zu gemüllt. Nach einer Begehung durch den Hausmeister wurde mir eine Frist bis zum 18.6 gesetzt den kompletten Müll zu entfernen. Dies habe ich auch krankheitsgründen leider nicht geschafft. Betroffen waren zu dieser Zeit lediglich nur noch zwei Zimmer von vier plus Flur. Die Hausverwaltung hat mich schriftlich angemahnt, dass, wenn ich die Wohnung bis dahin nicht entmülle, sie mir fristlos kündigt.
Habe mich mit einem Schreiben direkt an die Hausverwaltung gewendet, der ich mitgeteilt habe, dass ich es nicht schaffe die Wohnung alleine zu entmüllen und mir ein professionelles Unternehmen in die Wohnung hole. Gleichzeitig habe ich mein bestehendes Mietverhätniss bis zum 30.9. gekündigt ( eigentlich hätte ich länger Kündiungsfrist, weil ich seit fast 14 jahren in dieser Wohnung wohne und keine Mietrückstände habe ) mit der Bitte mir die Zeit zu geben die Wohnung zu entümpeln und zu entmüllen( natürlich auf meine Kosten ) und sie in einem renovierten Zustand zu übergeben.
Ich habe mich ebenfalls für den Zustand meiner Wohnung entschuldigt und geschrieben dass ich es ebenfalls so sehe( das habe ich wirklich und ich bin froh dass es letztendlich so gekommen ist)das die Zustände unhaltlos sind und ich den Zustand meiner Wohnung änderen werde und muss. Ich es aber aus krankheitsgründen nicht geschafft habe.
Seit dem habe ich nichts mehr von der Hausvewaltung gehört.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das ich die Wohnung bis Samstag räumen muss und laufe jeden Tag mehrfach zum Briefkasten .In dieser Woche kommt gott sei dank die Entrümpelungsfirma
Meine Frage ist,wieviel Zeit muss zwischen der Androhung de frisstlosen Kündigung liegen und de tatsächlichen Aussprache als Solches ?
Und wieviel Zeit wird mir dann zugestanden die Wohnung zu räumen ?
hallo,
Ruf doch einfach mal da an, geht vil. schneller als auf Post zu warten?
Aber ich bin auvh verwirrt.
Hast du die fristlose Kündigung schon?
Wieso schreibst du, du musst Samstag raus?
LG
#3
Hallo,
Das du den Mut zum Anrufen nicht hast kann ich verstehn[smile].
Die Abmahnung hast du ja schon bekommen, eine frist gibts da nicht, bei der fristlosen Kündigung auch nicht (wahrscheinlich ne Woche)
Aber mach dir mal keine Sorgen, wenn du jetzt sowieso gekündigt hast und ausziehen willst werden die bestimmt darauf eingehen.
Eine Räumungsklage wird teuer und dauert wohl auch länger.
LG
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