Wohnungsangelegenheiten ETW

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24.08.2017 11:37 (zuletzt bearbeitet: 25.08.2017 01:01)
avatar  Wolfram
#11
Wo
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@Messie

auf Seite 1 dieses Threads:

http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE552142016&st=ent

viele Grüße
Wolfram

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@Wolfram

Ich habe deinen Link gerade aktiviert, nicht das du dich wunderst das dein Beitrag editiert wurde, alles da und der Link ist scharf geschalten.

Besten Gruss und danke für den Link.

Emin


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24.08.2017 13:05
avatar  Anneli
#12
An
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Hallo Wolfram,

das Urteil mag vielleicht im ersten Moment nach Willkür oder Ungerechtigkeit klingen, aber wenn man es mal genau liest, sieht man, dass es absolut richtig ist. Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit anderer verletzt. Und so kann ich eben nicht überall da nackend laufen oder meine Notdurft verrichten, wo ich möchte (um mal ganz überspitzte Beispiele zu bringen) sondern muss mich an gewisse Richtlinien halten. Wer nun eine Eigentumswohnung kauft, erklärt sich damit einverstanden, dass er bestimmte Auflagen, die von der Eigentümerversammlung beschlossen wird, erfüllt. Wäre der Besitzer mit seinem Hab und Gut in seiner eigenen Wohnung geblieben und hätte er die Fenster und den Kaltwasserzähler einbauen und die Heizung ablesen lassen, wäre die Klage nie durchgegangen. Das Problem mit dem Tiefgaragenplatz verstehe ich nicht so ganz, muss ich gestehen (denn es könnte ja auch ein Liebhaberobjekt sein, das er restaurieren möchte) aber sobald er die Verpflichtung zur Entfernung des PKWs anerkannt hat, muss er sich auch daran halten.

Ganz fürchterlich finde ich die Sache mit der Rattenbekämpfung. Wenn es schon so weit ist, dass Ratten angezogen werden, wird die Freiheit aller im Haus lebenden Menschen massiv eingeschränkt. Das ist nicht mehr spaßig oder entschuldbar. Messie hin oder her, aber da hört es doch wirklich auf.

Gerade wegen der ganzen Auflagen und Verpflichtungen käme eine Eigentumswohnung für mich niemals in Frage. Würde ich eine geschenkt bekommen, würde ich da nicht gerne wohnen wollen. Ich möchte jetzt nicht, dass es so rüber kommt, als würde ich denken, dass der Eigentümer selbst schuld ist, weil er sich darauf eingelassen hat. Nein, das auf keinen Fall! Aber der eine Satz in der Urteilsverkündung sollte uns zu denken geben: "Dieser habe jedenfalls insoweit schuldhaft gehandelt, als er sich zu spät in fachärztliche Behandlung begeben habe." Es geht also nicht darum, dass man fremdbestimmt wird sondern ganz im Gegenteil wird erwartet, dass man die Verantwortung für sich und sein Eigentum übernimmt.

Angenommen, es kommt zu einem Wasserrohrbruch in der Wohnung und nehmen wir mal an, der Eigentümer kann diesen nicht selbst reparieren (wie wohl die meisten von uns), dann ist es eine Selbstverständlichkeit, sofort das Wasser abzudrehen und einen Handwerker zu Hilfe zu rufen. Man kann nicht einfach nichts tun und das Wasser fröhlich vor sich hin plätschern lassen. Oder anderes Beispiel, es kommt zu einem Wohnungsbrand, den man nicht selbst löschen kann. Man kann dann nicht einfach die Wohnung verlassen und Eis essen gehen sondern man muss die Feuerwehr alarmieren, da gibt es kein Vertun und auch kein Persönlichkeitsrecht, das mit Klauen und Zähnen verteidigt werden soll.

GLG und uns allen einen wunderschönen Tag,
Anneli


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